Wie mache ich meine Werbungskosten in der Steuererklärung geltend, wenn ich in einem Jahr sowohl Masterstudent als auch Arbeitnehmer war?

1 Antwort

Die bekommt man nicht zusätzlich. Es wird für jeden AN ein Werbungskostenpauschbetrag von 1.000 € berücksichtigt, dieser ist bei der Ermittlung der Lohnsteuer bereits eingepreist. Hat man MEHR als 1000 € Werbungskosten, erklärt man die, dann wirkt sich der übersteigende Betrag zusätzlich aus.

Das verstehe ich schon, aber ich habe nun mit den Semestergebühren, Zinsen für das Studiendarlehen und Fahrkosten und Arbeitsmitteln für das Studium, schon über 1000 Euro mit Belegen. Das Problem sind nun die Belege. Als Arbeitnehmer kann ich 1000 Euro absetzen ohne Belege. Kann ich jetzt noch irgendwas für die Zeit als Arbeitnehmer als Werbungskosten ohne Belege angeben? Also unter Aufwendungen für Arbeitsmittel allgemein? Wenn ich nun die Fortbildungskosten angebe komme ich auf 1300 Euro und kann aber die 1000 Euro Pauschale als Arbeitnehmer ohne Belege gar nicht mehr nutzen? Also ohne Quittung?.

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@nada1986

Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Bewerbungskosten, 16 € für Kontoführungsgebühren, 50 % der Unfallversicherung, wenn diese sich bei den Vorsorgeaufwendungen nicht auswirkt...

Die 1000 € gibt es, wie schon gesagt, nicht zusätzlich.

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@nada1986

Denkfehler!

das Steuerrecht kennt weder Student noch Arbeitnehmer!

bei Einkünfte nach § 19 EStG (Lohnsteuerkarte) wird eine Werbungskostenpauschael mit 1.000 € gewährt, WENN keine höheren Kosten geltend gemacht werden.

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