P-Konto und Pfändung?

2 Antworten

wieder über den restlichen betrag auf meinem Konto verfügen zu können, ich die Zusatzvereinbarung zum P-Konto aufheben müsste und ich nicht über den restlichen Betrag verfügen kann, sobald die Pfändung rausgenommen wurde. Ist das so richtig?

Nein, das ist nicht richtig. Wenn die Pfändung erledigt ist, greifen die Freibeträge und Verfügungsbeschränkungen nicht mehr, bis die nächste Pfändung eingeht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Zertif. Pfändungsexperte, qual. Kreditsachbearbeiter

Nein. Solange keine Pfändung vorhanden ist, funktioniert das P-Konto ohne die Freibetragsbeschränkungen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung