Postbank P Konto: Wann wird der Freibetrag von der Bank freigegeben?

3 Antworten

Rechtlich habe ich dazu keine Kenntnisse, nur die "Ahnung", dass das so nicht geht. Ich hatte vor längerer Zeit allerdings das Gefühl, dass die Postbank versucht, solche Kunden mit Pfändungen etc. loszuwerden. In meinem Klienten- Fall haben sie es auch erreicht.

Generell ist die Postbank ja ganz o.k, wenn man einfach Online-Banking macht und weiter nichts zu besprechen hat (bin selbst noch bei der Postbank, weil mein Papa Postbeamter und dies mein erstes Konto war).

Aber sobald es darüber hinausgeht, hat man den Eindruck, die Postbank wäre sogar serviceunfreundlicher als kostenlose direktbanken.

Also ich würde die Bank wechseln. Dabei gibt es bei einem p-Konto und vorliegenden Pfändungen allerdings einiges zu beachten.

Der Pfändungsschutz gilt ja nur für ein Konto. Man müsste evtl. zunächst ein normales Girokonto bei z.B. einer Sparkasse eröffnen, dann das Gehalt frühzeitig umleiten, den Restbetrag vom alten Konto abheben, das alte Konto kündigen und erst dann das neue Konto in ein p-Konto umwandeln.

Das Einrichten eines Pfändungsschutzkonto kann für 4 Wochen rückwirkend erfolgen.

Rechtlich betrachtet muss es ab dem ersten Tag des neuen Monats funktionieren. Tatsächlich kann es je nach Bank / Sparkasse, Lage des Monatsersten an einem Sonntag, Wochenende, Feiertag und ggfls. nie auszuschließender technischer oder krankheitsbedingter (je kleiner die Bank, umso schwieriger) Probleme usw. aber auch mal ein zwei Tage länger dauern.

Wenn es am dritten Arbeitstag noch nicht funktioniert, ist es aber sicher zu spät.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung