P Konto, Auskehrungskonto, Geld geht an Insolvenzverwalter obwohl keine Kontopfändung vorliegt?
Ich habe mal eine Frage zum Auskehrungskonto...
Ich bin seit April in der Privatinsolvenz. Die Pfändung läuft direkt über meinen Arbeitgeber und wird monatlich vom Lohn einbehalten, bis zur Pfändungsfreigrenze, alleinstehend mit einem Kind (1840€).
Durch eine Quellenfreigabe meines Insolvenzverwalters, steht mir das Geld, wenn es auf meinem Konto eingeht auch unmittelbar und sofort in vollem Umfang zur Verfügung.
Kommen in einem Monat, mit Ausnahme des Kindergeldes, weitere Beträge auf meinem Konto an, sei es Kindesunterhalt vom Vater, Erstattungen von Versicherung, Krankenkasse etc. werden diese sofort auf das Auskehrungskonto verschoben und werden nach spätestens drei Monaten automatisch und komplett an den Insolvenzverwalter ausgezahlt, obwohl von meinem Arbeitslohn gepfändet wurde und auf meinem Konto keine Pfändungen vorliegen. Ist das so richtig?
3 Antworten
Es liegt im Prinzip eine Doppelpfändung vor, da der Insolvenzverwalter sowohl Zugriff auf die pfändbaren Gehaltsanteile hat, aber auch auf das den Freibetrag überschreitende Guthaben auf dem P-Konto.
Der Insolvenzverwaltern soll ausdrücklich das Bankkonto aus dem Insolvenzbeschlag freigeben. Dann wäre sogar das P-Konto eigentlich gar nicht mehr notwendig.
Hat der Insolvenzverwalter nun das P-Konto gegenüber der Bank frei gegeben oder nicht? Ganz klar ist das anhand Ihrer Schilderung nicht.
Wenn es komplett frei gegeben wurde, darf die Bank nichts sperren / separieren / abführen.
Wenn es nicht oder nur teilweise vom Insolvenzverwalter frei gegeben wurde (z.B. Gehaltseingänge, die ja bereits gekürzt kommen) dann, macht es die Bank richtig, wenn sie andere Gutschriften ert einmal sperrt. Ob dann aber die Abführung berechtigt ist (und erst nach drei Monaten), lässt sich ohne konkrete Zahlen (Kontostände, Umsätze, Freibeträge) nicht sagen.
Wenn das Konto freigegeben ist, ist das nicht richtig. Du solltest dir das vom Insolvenzverwalter nochmal bestätigen lassen und der Bank den Nachweis übersenden, damit dort nichts mehr auf das Auskehrungskonto geht.