P Konto, Auskehrungskonto, Geld geht an Insolvenzverwalter obwohl keine Kontopfändung vorliegt?

3 Antworten

Es liegt im Prinzip eine Doppelpfändung vor, da der Insolvenzverwalter sowohl Zugriff auf die pfändbaren Gehaltsanteile hat, aber auch auf das den Freibetrag überschreitende Guthaben auf dem P-Konto.

Der Insolvenzverwaltern soll ausdrücklich das Bankkonto aus dem Insolvenzbeschlag freigeben. Dann wäre sogar das P-Konto eigentlich gar nicht mehr notwendig.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Zertif. Pfändungsexperte, qual. Kreditsachbearbeiter

Hat der Insolvenzverwalter nun das P-Konto gegenüber der Bank frei gegeben oder nicht? Ganz klar ist das anhand Ihrer Schilderung nicht.

Wenn es komplett frei gegeben wurde, darf die Bank nichts sperren / separieren / abführen.

Wenn es nicht oder nur teilweise vom Insolvenzverwalter frei gegeben wurde (z.B. Gehaltseingänge, die ja bereits gekürzt kommen) dann, macht es die Bank richtig, wenn sie andere Gutschriften ert einmal sperrt. Ob dann aber die Abführung berechtigt ist (und erst nach drei Monaten), lässt sich ohne konkrete Zahlen (Kontostände, Umsätze, Freibeträge) nicht sagen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn das Konto freigegeben ist, ist das nicht richtig. Du solltest dir das vom Insolvenzverwalter nochmal bestätigen lassen und der Bank den Nachweis übersenden, damit dort nichts mehr auf das Auskehrungskonto geht.