Freibetrag erhöhen?

3 Antworten

Moin,
du benötigst eine P-Konto-Bescheinigung als Nachweis für Bank und Sparkasse.
Folgende Stellen können eine Bescheinigung ausfüllen:

  • Arbeitgeber
  • Familienkasse
  • Sozialleistungsträger (z.B. Jobcenter / Sozialämter)
  • Rechtsanwalt
  • geeigneten Person oder Stelle nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO (z.B. AdvoNeo Schuldnerberatung)

Hier findest du Muster-Bescheinigungen:
https://www.infodienst-schuldnerberatung.de/musterbescheinigungen-zum-p-konto-mit-aktuellen-ausfuellhinweisen-und-kundeninformationen/

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Danke für deine Antwort, ich habe schon mit Arbeitgeber telefoniert, mit Sozialamt und Schuldnerberatung und keiner von denen könnte mir weiterhelfen. Lg

Da es um ein Kind geht, wäre auf Grundlage der Antwort von Lionrenz ja wohl die Familienkasse der Ansprechpartner.

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Sie können das gar nicht beantragen - nur er als Kontoinhaber. Sind Sie verheiratet? Nein? Dann gibt es auch keinen gesetzlichen Unterhaltsanspruch für Sie und damit auch keine Freibetragserhöhung (wegen Unterhalts für Sie). Und das Kind? Ehelich oder anerkannt? Nur dann wäre da eine Erhöhung möglich. Wohin geht das Kindergeld? Auf das P-Konto? Nein -> dann gibt es dafür auch keine Erhöhung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich arbeite bei einer Bank in der Rechtsabteilung