Zahlt Jobcenter immernoch Miete bei Teilzeit Job?

Guten Tag,

(ledig, keine Kinder)

Ich beziehe seit neuestem das ALG 2 (Bürgergeld) vom Jobcenter; sie zahlen auch Miete an den Vermieter direkt und zahlen mir die 502€ für meinen Lebensunterhalt (Bürgergeld).

Ich habe nun die Erlaubnis vom Jobcenter bekommen in eine andere Wohnung umzuziehen, da ich seit neuestem von der Obdachlosigkeit bedroht bin (Vermieter kann keine Mieter mehr unterbringen).

Ich werde demnächst (in 1 Monat) eine Teilzeitbeschäftigung anfangen (Hinfahrt ca. 35min per Bus & Bahn) und werde nebenbei ein Fernstudium starten (elternunabhängiges BAföG).

Teilzeitjob wird mich bezahlen: Netto 774€ und nach paar Monaten dann werde ich auch BAföG beziehen: 812€. Die neue Wohnung wird warm 450€ kosten.

Frage 1: Bei einem Gehalt von Netto 774€, wird das Jobcenter mich weiterhin mit Geldern unterstützen können, auch wenn nur ein Stück? Oder ist das dann eine Sache des Arbeitsamtes? Denn es würden mir (nach Abzug der Fahrkarte zur Arbeit und Abzug der Miete) ca. 264€ übrig bleiben von meinem Gehalt. Das ist nicht sehr viel, aber man kann es "schaffen" was davon zu essen und zu trinken etc., Das reicht aber nicht für die Gebühren meines Studiums.

Frage 2: Falls von euch der Tipp kommt "Wohngeld beantragen", kann ich diesen nur beantragen sofern ich kein BAföG erhalte. Das habe ich irgendwo gelesen.

Soll ich der Wohngeld-Stelle schon rechtzeitig während des Antrages mitteilen, dass ich einen Antrag auf BAföG gestellt habe, der aber noch Zeit braucht, bis ich diesen erhalte? (Soll ca.1-3 Monate wohl dauern).

Frage 3: Muss ich dann das Wohngeld oder das Joncenter-Geld, je nachdem wer mich etwas finanziell unterstützen wird, den Ämtern zurück zahlen, sobald ich mein BAföG erhalte?

Miete, Wohngeld, Bafög-Antrag, Teilzeitjob, Bürgergeld, Jobcenter Amt
Wie hoch ist das Schonvermögen ab 2023 und wie kann man kurzfristig ungeschütztes in Schonvermögen umwandeln?

Hallo,

bei verschiedenen Quellen wird Schonvermögen auch als "geschütztes Vermögen" definiert.

Die Fragen:

1) Ist das Schonvermögen bei Wohngeld, Bürgergeld, Energiebeihilfen und ähnlichem identisch hoch?

2) Welcher Betrag gilt ab Januar 2023? (im Internet werden Summe zwischen 5000 und 80000 Euro genannt. Oder aber auch Lebensalter in Jahre mal 500 Euro)

3) Wie ist eine relativ kurzfristige, legale Umwandlung von ungeschütztem Vermögen (welches also bei staatlichen Beihilfen angerechnet wird) in Schonvermögen möglich? Ein Beispiel habe ich bisher gefunden: ein arbeitsunfähiger Freiberufler mit einem Vermögen von 100000 Euro investiert 50000 Euro in die Sanierung (Fenster, Türen) etc. seiner kleinen ETW. Da Immobilien anscheinend unbegrenzt zum Schonvermögen gehören, soll dies legal sein?

Wäre es auch möglich (und vor allem sinnvoll?) wenn zB ein 60jähriger eine größere Summe in einen Riestervertrag (auch Schonvermögen) einzahlt?

Oder gibt es noch andere Möglichkeiten ungeschütztes in Schonvermögen "umzuwandeln"? Vielleicht auch unter dem Gesichtspunkt, dass die Ersparnisse noch relativ, der spätere Rentenanspruch eines Selbständigen gering ist.

Für Antworten danke im Voraus

Altersvorsorge, Rente, Freiberufler, selbständig, Wohngeld, Schonvermögen, Bürgergeld, Energiepauschale
Wohngeld Studienkosten anrechenbar?

Hallo,

ich sollte im Grunde wohngeldberechtigt sein, da ich:

1. Bereits über 25 Jahre alt bin, eine abgeschlossene Berufsausbildung habe und ein Studium nach dem 4. Fachsemester abgebrochen habe für einen Studiumswechsel. Bafög berechtigt bin ich damit ja nicht mehr.

2. Ich arbeite als Werkstudent 20h/Woche, zahle monatlich in Renten-, Pflege & Krankenversicherung ein und verdiene netto nur ca. 1100€.

Da ich aktuell privat studiere, zahle ich recht hohe Studiengebühren (ca. 8000€) jährlich. In meiner letzten Steuererklärung scheint das Finanzamt einen Fehler gemacht zu haben, da sie die Studiengebühren nicht als Werbungskosten anerkannt haben, sondern nur als Sonderausgaben mit dem Maximalbetrag von 6.000€. Da ich ja bereits eine abgeschlossene Ausbildung habe, sollten Studiengebühren jedoch eigentlich als Werbungskosten absetzbar sein. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob nach einem Fachrichtungswechsel im Studium diese Regelung nicht mehr greift und das Finanzamt somit recht hatte.

Damals habe ich keinen Widerspruch eingelegt, weil das von der Steuerrückerstattung keinen Unterschied gemacht hätte. Jetzt beim Wohngeld kann das aber sehr wohl einen imensen Unterschied machen. Daher meine Fragen:

1. Werden beim Wohngeld sämtliche Werbungskosten angerechnet, die auch in der Steuererklärung absetzbar sind (z.B. auch sowas wie Fortbildungskosten, Home-Office-Pauschale, Fahrtkosten etc.) oder gibt es Dinge, die davon nicht mit angerechnet werden?

2. Wenn das Finanzamt recht hatte und die Studiengebühren nur als Sonderausgaben berücksichtigt werden können, werden Sonderausgaben auch bei der Wohngeldberechnung berücksichtigt?

Aktuell wohne ich noch zu bei meinen Eltern, aber bevor ich einen Mietvertrag unterschreibe, muss ich ja planen können, wie viel Geld ich erhalte. Beim Finanzamt habe ich schon angerufen, da wollte man mir aber keine Auskunft geben. Man hat mich abgewimmelt mit den Worten, ich hätte ja damals Widerspruch einlegen können, dann wäre das geprüft worden. Meinen nächsten Steuerbescheid für das zurückliegende Jahr werde ich wohl frühestens im April/Mai erhalten.

Ich hoffe daher ihr könnt mir hier weiterhelfen!

Danke im Voraus!

Studium, Finanzamt, werbungskosten, Wohngeld, Sonderausgaben
Staatliche Beihilfen auch für solche Exoten wie Soloselbständige?

Hallo,

in der letzten Zeit las ich vielfach von diversen staatlichen Hilfsprogrammen. Aber anscheinend gehöre ich immer wieder zu genau den Minderheiten, die nie davon profitieren?

Hilfen für höhere Kosten bei Gas und Öl erhalte ich nicht, weil meine kleine ETW mit Nachtstrom beheizt wird. Mehrkosten für Strom im nächsten Jahr hochgerechnet ca. 500 Euro. Da ich weder Rentner noch Mieter, noch Angestellter/Arbeiter bin, erhalte ich auch keine Energiekostenpauschale. Irgendwo habe ich gelesen, dass bei Selbständigen die EST-Vorauszahlen um 300 Euro ermäßigt werden. Betrifft mich aber auch nicht, da ich aus gesundheitlichen Gründen kaum Einnahmen hatte in diesem Jahr und von daher auch keine EST vorauszahlen musste...

Bürgergeld oder Wohngeld erhalte ich ebenfalls nicht, da meine Ersparnisse die Freigrenzen überschreiten. Besagtes "Vermögen" habe ich im Laufe der Zeit angespart, weil jahrelang von Politik, Verbänden und Medien propagiert wurde, dass man privat vorsorgen solle. Hätte ich stattdessen in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt, würden meine Ersparnisse jetzt unter den Freigrenzen liegen. Oder wenn ich das Geld zum Fenster hinaus geworfen hätte (wie einige Kollegen) und jetzt aus staatlicher Sicht arm und hilfsbedürftig wäre. Oder die Ersparnisse unter der Matratze versteckt hätte, wie auch einige andere ...

So muss ich anscheinend noch etwas abwarten, bis die letzten finanziellen Reserven für höhere Energiekosten und andere Preissteigerungen drauf gegangen sind?

Oder können solche Exoten wie meine Wenigkeit doch irgendwelche - wie Millionen andere - eine staatliche Förderung oder Beihilfe erhalten?

Falls jemand einen Tipp hatte, danke im Voraus!

einkommensteuer, Freiberufler, Inflation, Wohngeld, Bürgergeld, Energiepauschale
Freigrenze für Vermögen beim Wohngeld: was zählt zum Altersvorsorge Vermögen?

Hallo,

es geht um folgenden Sachverhalt: ein Freiberufler hatte vor mehr als 20 Jahren (seinerzeit nach eingehender Beratung durch verschiedene Stellen) beschlossen, nicht mehr in die gesetzliche Rentenkasse einzuzahlen, sondern privat für das Alter vorzusorgen. Eine Vorgehensweise, welche damals vielfach empfohlen und von Politik und Medien thematisiert wurde.

Aufgrund der Entwicklungen und der politischen Entscheidungen der letzten Jahre dominieren inzwischen aber klar die Nachteile dieser Entscheidung. Z.B. überschreitet das angesparte Vermögen (angelegt in Investmentfonds) die Freigrenze von 60000 Euro beim Wohngeld-Bezug. Ähnliches gilt für andere Freigrenzen. z.B. bei Corona-Hilfen etc. Ganz allgemein: derjenige Freiberufler/Selbständige, welcher privat vorgesorgt hat, wird nun massiv benachteiligt gegenüber anderen, die in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt haben. Schlimmer noch: der eigenverantwortliche Vorsorgende wird auch massiv benachteiligt gegenüber anderen Personen, die ihr Geld zum Fenster hinausgeworfen und überhaupt nicht vorgesorgt haben! Die "Geldverpulverer" haben nämlich Ansprüche auf diverse staatliche Zuschüsse, die der o. g. sparsame Freiberufler nicht hat, weil er die Freigrenzen überschreitet!

Nun die Frage zum Wohngeld. Ein Zitat von wohngeld.org: "... Altersvorsorge Vermögen in Höhe des nach Bundesrecht ausdrücklich als Altersvorsorge geförderten Vermögens einschließlich seiner Erträge und der geförderten laufenden Altersvorsorgebeiträge, soweit der Inhaber oder die Inhaberin das Altersvorsorgevermögen nicht vorzeitig verwendet...".

FRAGE: Fallen die Anteile an Investmentfonds, welche der o. g. Freiberufler u. a. über jahrelang Sparpläne erworben hat unter den Begriff "nach Bundesrecht ausdrücklich als Altersvorsorge geförderten Vermögens" ? Oder ist dies anders definiert?

für Antworten: danke im Voraus

Rentenversicherung, Altersvorsorge, Investmentfonds, Vermögen, Wohngeld
Jobcenter fordert auf, Wohngeld zu beantragen. Überhaupt möglich?

Hallo, folgende Lage:

Ich war ziemlich lange arbeitslos und habe Alg2 bezogen. Mein Kind und ich wohnen bei meiner Mutter, die Grundsicherung erhält - haben aber keinen Mietvertrag geschlossen. Das Jobcenter hat anteilig die Miete übernommen.

Nun habe ich einen neuen Job angefangen und gestern kamen dann Briefe vom Jobcenter.

Aufhebung des Bescheides - okay

Neuer Bescheid über 64 Euro/monatl - okay

Aufforderung Wohngeld zu beantragen - ???

Was ich jetzt im Internet gefunden habe, ist, dass ich einen Mietvertrag brauche aber ich weiß gar nicht, ob meine Mutter einen mit mir schließen darf. Ich bin ja nur, aufgrund irgendeinen Paragraphen "Mutter darf Kind in der Whg aufnehmen" (sehr grob formuliert), ohne Probleme mit da rein gekommen... ob es anders funktioniert hätte, keine Ahnung, weil nicht probiert.

Desweiteren hat meine Mutter ein P-Konto, weswegen ich ihr das Geld immer Bar gebe (entstehen keine Kosten ) also habe ich diesbezüglich auch keinen Nachweis, außer, wir schreiben Quittungen.

Wenn man, aufgrund irgendwelchen Paragraphen, eh keinen Anspruch auf Wohngeld hat, will ich natürlich den Papierkrieg vermeiden und auch nicht den Vermieter kontaktieren müssen.

Meine Frage also: sind das Gründe, weswegen das Wohngeldamt sagen könnte: nö, du nicht! Und gibt es dazu irgendwelche Paragraphen, die ich dem Jobcenter um den Kopf werfen kann?

Lieben Dank schonmal vorab.

jobcenter, Wohngeld

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