Gewerbe VOR Verbeamtung gründen?

1 Antwort

Welche Einschränkungen sollten es denn sein?

Ich kenne nämlich nur: nicht mit dem Beruf vereinbar oder vom Stundenansatz nicht als Nebentätigkeit. Das wird beides nicht genehmigt. Weder wenn du es schon davor hattest, noch wenn du verbeamtet bist.

Und genehmigung- bzw. anzeigepflichtig wird es so oder so sein.

user12341 
Fragesteller
 11.06.2023, 13:55

Einschränkungen sind u.a: Maximal 1/5 der Dienstzeit an Zeitaufwand und max. 40% des Endgrundgehaltes darf man verdienen.
Wo muss ich es dann anzeigen wenn ich es schon davor Gründe?

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Tiiii  11.06.2023, 18:43
@user12341

Deinem Dienstherren. Wird man dir in den ersten Tagen schon mitteilen, dass und wie Nebentätigkeiten gemeldet werden müssen. Gibt es klassisch Vordrucke.

Und die Einschränkungen nenn ich ja. Nur die konkreten Zahlen sind nicht bei jedem Dienstherrn gleich.

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user12341 
Fragesteller
 11.06.2023, 23:00
@Tiiii

Okay, vielen Dank für die Hilfe.

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