Muss man eine Gewerbeanmeldung (Kleingewerbe) NACH der Ausbildung dem Arbeitgeber mitteilen?

2 Antworten

Ja, man ist dazu verpflichtet! Man hat nicht das Recht selbst zu entscheiden, ob das die Arbeit beim Arbeitgeber beeinträchtigt.

Aber kalr muss man das machen.

Jede Art von Nebenerwerb muss mitgeteilt werden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986