Resellen als Minderjähriger?

2 Antworten

Ein Gewerbe musstest du vorher auch schon anmelden, wenn die Absicht zur Gewinnerzielung besteht, und das ab dem allerersten Euro. Und auch daran, dass du für die Gewerbeanmeldung die Genehmigung des Familiengerichts brauchst, hat sich in den letzten 123 Jahren (!) nichts geändert (§ 112 BGB besteht nahezu wortgleich seit mindestens 1900).

oder muss das dann über meine Eltern laufen?

Deine Eltern können selbst ein Gewerbe eröffnen und dich -im Rahmen der gesetzlichen Regelungen- als Arbeitnehmer einstellen. Die Verantwortung und auch die Haftung liegt dann in vollem Umfang bei deinen Eltern, im Gegenzug stehen ihnen auch die Einnahmen zu, für dich bleibt ggf. ein kleines Taschengeld als Lohn.

Muss man jetzt in jedem Fall ein Gewerbe anmelden,

Nicht "jetzt", das musste man immer schon.

was ich logischerweise mit knapp 14 nicht kann

Richtig, die Genehmigung des Gerichts wirst Du so jung nicht bekommen.

oder gibt es einen Freibetrag?

Nein. Ob man ein Grwerbe anmelden muss oder nicht, hängt davon ab, was man TUT und nicht davon, wieviel Umsatz oder Gewinn man macht.

muss das dann über meine Eltern laufen?

Wenn die das mitmachen, ja (ich täte es nicht). Sie sind dann aber auch die Unternehmer und werden - da sie ja wohl noch andere Einkünfte haben- die Steuern zahlen müssen. Außerdem müssen sie die unternehmerischen Pflichten erfüllen (Gewerbeanmeldung, Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, Gewinnermittlung, elektronische Übermittlung der Anlage EÜR und der Einkommensteuererklärung und ggf der Umsatzsteuervoranmeldungen und -erklärung...)