PKW Verkauf um Schenkungssteuern zu vermeiden?

Hallo,

mein Großvater möchte mir sein Auto schenken. Damit ist mein Onkel nicht so ganz glücklich, weil er es als Teil der Erbmasse sieht und sich damit daran beteiligt fühlt (mein Großvater lebt noch, ist zwar im Krankenhaus aber eigentlich sieht es ganz gut für ihn aus). Mit meinem Großvater ist geplant, einen Kaufvertrag aufzusetzen und als Kaufwert 2500€ anzugeben (sehr deutlich unter eigentlichem Wert, er möchte das aber so machen). Es würde allerdings kein Geld zwischen uns fließen (ich hab nichtmal 2500€ auf dem Konto, würde eh schwierig werden), wäre faktisch also eine Schenkung, nur auf dem Papier nicht. Soweit ich weiß, hätte mein Onkel im Falle einer Schenkung auch mehr Chancen darauf, den PKW wieder zurück zu fordern, bei einem Verkauf nicht. Was vielleicht auch ein Faktor ist, ist dass mein Onkel ein Verfahren eingeleitet hat um meinen Großvater zu entmündigen, ich weiß nicht, inwiefern man einen Kaufvertrag nachträglich für ungültig erklären kann falls das durchgeht (was ich nicht denke, mein Großvater ist nicht dement). Noch besteht kein Streit in der Familie, und von meiner Seite aus sind auch alle möglichen Kompromisse möglich, ich würde mich nur gerne mal von dritter Seite aus informieren :)

Meine eigentlichen Fragen sind:

  • bekomme ich Probleme, wenn auf dem Kaufvertrag ein deutlich niedrigerer Betrag angegeben ist, als der PKW wert ist? Ist es trotzdem rechtlich eine Schenkung?
  • kann mein Onkel den PKW oder den Verkaufserlös zurückfordern, falls mein Großvater bald verstirbt?
  • ist es möglich im Falle einer Entmündigung zuvor abgeschlossene Verträge rückwirkend zurückzuziehen?
Erbe
Totale finanzielle Ungleichbehandlung von erbberechtigten Geschwistern... was tun?

Hallo da draußen!

Aaalsoo, ich bin wohl in dieser typischen Situation, wie viele Andere, die in einer Familie immer völlig ungerecht behandelt wurden. Und zwar wurde mein Bruder seit je her in ALLEM (!) immer bevorteilt. Das fing in der Jugend an, als er Taschengeld bekam und ich nicht... und gipfelte irgendwann darin, dass er ein Grundstück von den Eltern bekam und ich nichts, was bis heute ungeänderter Stand de Dinge ist. Natürlich habe ich dieser "Familie" irgendwann den Rücken gekehrt und später von Dritten erfahren, dass ich ungewollt war, wenn nicht sogar ein Unfall aus einer Beziehung mit einem der Chefs meines angeblichen Vaters. Wie auch immer, Keiner weis was ganz Genaues. Soviel erst einmal zum Persönlichen.

Als nun meine Mutter vor über 10 Jahren verstarb, erfuhr ich vom Berliner Testament der Eltern und wußte dann, dass mein "Vater" Alleinerbe ist, was mir zu dem Zeitpunkt auch (noch) nichts ausmachte. Im Laufe dieser 10 Jahre hat sich mein angeblicher Vater aber leider zu einem regelrechten Ekel (moralisch gesehen) entwickelt und viele schlechte Dinge in meinem Leben angerichtet. Mein Bruder bekam weiterhin alle erdenklichen Vorzüge und Hilfen. Als ich mit meiner eigenen Familie dann irgendwann das Ekel endgültig verließ, erfuhr ich kurze Zeit darauf vom Verkauf des Hauses, das er von meiner Mutter geerbt hatte. Das ist jetzt etwa ein dreiviertel Jahr her. Auch davon habe ich nie einen Anteil erhalten. Hingegen sehe ich wie er sich in einer anderen Familie regelrecht einkauft und nun dort lebt und Alle mit seinem Geld unterstützt, in offensichtlicher Art und Weise. Man kann sagen, dass er seine Ungerechtigkeit regelrecht genießt und sich von seinen eingekauften "Freunden" am Hals lecken läßt... wie ein echtes Ekel eben.

Nun meine Frage: Gibt es irgend ein Gesetz oder irgend eine Möglichkeit, wie ich ihn finanziell belangen und zur Rechenschaft ziehen kann? Mir geht es dabi noch nicht einmal um das Geld, denn ich habe mir inzwischen eine eigene Zukunft aufgebaut und bin selbst Immobilienbesitzer. Mir geht es darum, moralisch Recht zugesprochen zu bekommen und ihn für sein abartig antisoziales Verhalten (das er im Übrigen nie begründen konnte!) anzuprangern. Ich weis, jetzt kommen die einen oder anderen Stimmen wie "hak es einfach ab" oder "was willst du mit so einem Thema hier?"... aber Leute, mir ging es wegen diesem Ekel psychisch oft schlecht und es reicht mir nicht zu wissen, dass er nach seinem Ableben in die Hölle fährt. Ich möchte ihm jetzt schon im irdischen Dasein den moralischen Prozess machen, denn wenn es einer verdient hat, dann er!

Habe ich iiirgendweine rechtliche Möglichkeit, ihn anzuklagen? Gibt es Härtefallgesetze, die in so einem Fall vielleicht greifen? Oder weis jemand einen Rat mit einem Fakt, an das ich jetzt vielleicht noch nicht gedacht habe? Mich interessiert auch, ob es andere Leute gibt, die Ähnliches erleben mussten und was die dagegen unternommen haben.

Danke für jegliche Antworten!

Erbe, Geschwister, Gesetz, Grundstück, Haus, Berliner Testament
Finanzamt verlangt einen Erbschein

Guten Abend, ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen. Meine Mutter ist nach einer fast 3 monatigen Krankenhausodyssee im Krankenhaus verstorben. Sie wollte eigentlich nach ihrer Genesung in ein Pflegeheim ziehen. Kurz vor ihrem Tode haben wir 3 Geschwister die Mietwohnung schon fast abgewickelt gehabt.(Ausräumen u. kleine Renovierungen). Da sie Einkommenssteuerpflichtig war (2 kleine Betriebsrenten, eigene Altersrente, Witwenrente ), sie diese immer selbständig ausgefüllt hat, bat ich das zuständige Finanzamt um eine Fristverlängerung, die auch gewährt wurde. Jetzt knapp 4 Wochen nach ihrem Tod wollte ich die Steuererklärung 2013 für meine Mutter machen, wobei mir auffiel, dass der Behindertenpauschbetrag in 2012 vom FA nicht berücksichtigt wurde. Ich rief beim zuständigen Finanzbeamten an und bat um Erklärung (Behindertenausweis war abgelaufen)... es müsste ein Erbschein eingreicht werden um etwaige Steuerrückzahlungen entgegennehmen zu dürfen. Meine Mutter war keine vermögende Frau. Sie hatte kein Haus, keine Werpapiere oder anderes Vermögen. Die kleine Todesfallversicherung ca. 8500,- Euro haben wir für die Beerdigungskosten veranschlagt. Die anderen Habseligkeiten, wie Schmuck, davon das meiste Modeschmuck, Eheringe, kleine Haushaltsgeräte haben wir untereinander aufgeteilt. Müssen wir jetzt wirklich noch einen Erbschein haben für ca. 200-300 Euro die evt. zur Erstattung vom Finanzamt kommen ? Für das Girokonto meiner Mutter ist meine Schwester schon vor ca. 5 Jahren als Kontomitinhaberin eingetragen worden und es sind dort ca. 1000 Euro drauf, davon sind noch Mietnebenk. und Eigenanteil fürs Krankenhaus zu bezahlen. Ich habe die Steuererklärung hier liegen und weis nicht, ob ich sie jetzt abschicken soll. Bin ich als Unterbevollmächtigte überhaupt berechtigt zu unterschreiben ? Das wichtigste aber: ist ein Erbschein wirklich erforderlich ? Vielen Dank im voraus

Erbe, erbrecht, Finanzamt, Erbschein
Haus zu Lebzeiten verkaufen, um Pflichteil zu umgehen?

Meine Eltern, beide Jahrgang 1936, möchten mir ihr Haus für den Einheitswert von 50.000€. verkaufen, mit der Auflage, das ich sie pflege und Sie Wohnrecht auf Lebenszeit haben.Das Haus ist auf 200.000€ geschätzt worden.

Da wir noch 2 Geschwister haben, zu denen kein Kontakt besteht, soll so das Erbe, bzw. der Pflichteil, klein gehalten werden. Im Todesfall wären im günstigsten Fall nur 50.000€ aufzuteilen, d.h. für die beiden anderen jeweils 6250€ abzüglich der anteiligen Kosten für Beerdigung ect. (In den Augen meiner Eltern immer noch viel zu viel, und sowieso sollen wir die beiden nicht über den Tod unserer Eltern unterrichten)

Vom Bargeld bekämen mein Bruder und ich dann jeweils 18.750€, abzüglich der anteiligen Kosten. Wie kann mein Bruder in den Genuß seiner eigentlichen Erbschaft kommen. (Haus plus evtl. noch vorhandenes Vermögen, geteilt durch 2 Erben, ca 100.000€)

  1. Sollen die Eltern das Haus in gleichen Teilen, also 2 x 25.000€ an uns verkaufen, und mein Bruder verkauft mir seine Hälfte nach 10 Jahren, jedoch für 75.000€

  2. soll ich meinem Bruder gleich 100.000€ auszuzahlen, und ist das dann eine Schenkung für die er Steuern zahlen muß?

  3. Ist es möglich, das die anderen Geschwister nicht vom Tod unserer Eltern unterrichtet werden, wenn diese nicht im Testament erwähnt werden?

Kompliziert, ich weiß, aber vielleicht kann jemand eine Auskunft geben?

Vielen Dank schon mal im Vorraus, schönen Abend an alle

curiosio

Erbe, Pflichtteil
Meine Schwester betrügt mich und unsere Mutter um das Erbe

Meine Schwester und ich haben beide eine Vorsorgevollmacht für unsere Eltern (Vater 89, Mutter 85). Meine Schwester hat die Bankvollmacht, weil ich beruflich viel unterwegs bin. Nun erfuhr ich, dass sie 2010 die Sparbücher unserer Eltern ohne mein Wissen und das unserer Eltern aufgelöst hat und das Geld ins Ausland transferiert hat, angeblich um es im Falle von Heimaufenthalten dafür nicht aufwenden zu müssen (also am Staat vorbei). Da unser Vater jetzt nach dem 3. Schlaganfall ins Heim musste und auch schon vorher nicht mehr ansprechbar war, die Mutter aus Angst vor Repressalien meiner Schwester zu allem schweigt, habe ich keinerlei Kenntnis mehr über die finanzielle Situation. Desweiteren existieren 2 Sterbepolicen, die sich ebenfalls in der Hand meiner Schwester befinden. Die höchstwahrscheinlich bald ausstehende Beerdigung unseres Vater macht den Gang zu einem Bestattungsinstitut notwendig, meine Schwester besteht auf ein "Armenbegräbnis", obwohl die Policen sich auf insgesamt 10.000,00 für beide Eltern belaufen. Begründen tut sie dieses damit, dass sie mit dem Rest die Kosten unserer Mutter (Miete, Verpflegung etc.) bestreiten will. Eine würdevolle Beerdigung lehnt sie ab.

Hat meine Schwester das Recht, mich in Unkenntnis der finanziellen Situation zu lassen? Unsere Mutter hat sie ja leider bereits derart eingeschüchtert, dass diese sich nicht mehr traut, nachzufragen oder aber Einwände zu erheben.

Die aufgelösten Sparbücher, deren Erlös sich auf einer Bank in Holland befinden soll, stellen auch eine nicht unbeträchtliche Höhe dar, soweit ich es damals noch von unserem Vater wusste. Ein Testament hatte er nach seinen Aussagen gemacht, es aber leider bei keinem Notar hinterlegt. Es ist lt. meiner Schwester "KEINS" vorhanden.

Was kann ich tun?

betrug, Erbe, erbrecht, Erbschaft
Probleme wegen Besitz von Goldbarren ?

Hallo,

ich suche hilfreichen Rat, da ich nicht weiss wie ich mit meinem Sachverhalt (rechtlich) umgehen soll:

Da ich eine alte Dame längere Zeit gepflegt habe, und mehr für sie da war als ihre eigenen Kinder, sprach sie immer davon mir vor ihrem Tod etwas "wertvolles" schenken zu wollen. Ich dachte darüber nie großartig nach, da ich wusste dass die Kinder alles erben.

Zwei Tage vor ihrem Tod, als wir alleine waren, holte sie das "wertvolle" Geschenk aus dem Boden einer mittelgroßen Schmuckschatulle raus, von dem außer ihr keiner wusste: Es war ein 9,999 Feingold Goldbarren (über 20.000 EUR wert).

Voller Überraschung und Freude, nahm ich das Geschenk an, brachte es bei mir zu Hause an einen sicheren Ort. Nach zwei Tagen wurde mir mitgeteilt die Dame sei verstorben.. Diese Geschichte ist schon mehrere Wochen her, seit der Beerdigung habe ich auch von ihren Kindern nie was gehört.

Mittlerweile habe ich mich über Goldverkauf informiert, weiss aber nicht wie ich genau (rechtlich) vorgehen soll:

(1) Jede Ankaufstelle hält mittels Personalien den Ankauf fest und speichert diesen für mehrere Jahre. -Wann und an wen gehen diese, und werden auch Informationen über meinen Gold-Verkauf weitergeleitet (Summe..) ??

(2) -Wie reagiert die Bank wenn ich plötzlich mehrere tausend Euro mehr auf mein Giro- oder Sparkonto einzahle oder überwiesen bekomme? ("Bankgeheimnis)"?? -Event. Mitteilungen ans Finanzamt? Geldwäschebeauftragten?

(3) Wie weise ich die Herkunft des Geldes/ nach (da die Dame schon Tod) und werde ich darüber gefragt wenn ich als Studentin nicht mal knappe 900 EUR vorher hatte ??

(4) Gibt es da, meinerseits aus, eine Auskunftspflicht alles detailiert auszulegen/ -Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit danach gefragt zu werden (Erbrecht-Steuer) ???

(5) Angenommen ich lege den Goldbarren als solchen bei der Bank (zum Beispiel in der Schweiz) an, werde ich auch dann nach der Herkunft gefragt ??

Vor allem die 2. Frage beschäftigt mich, da ich nicht weiss ob ich (nach dem event. Verkauf) so eine hohe Summe auf mein Konto einzahlen kann, ohne rechtliche Konsequenzen.

Empfehlen Sie mir mit meiner Bankberaterin darüber zu sprechen/ Meinung einzuholen? Darf sie Einzelheiten aus dem Beratungsgespräch der Bank weiterleiten, wenn ich dort Kunde bin ??

Wie empfehlen sie mir bei meinem Sachverhalt am besten vorzugehen ?

Vielen Dank für Ihre Empfehlungen und Rat.

Susanne

Geldanlage, Bank, Erbe, Finanzamt, Bankberater
Wie kann ein Grundschuld gelöscht werden, die vor 50 Jahren bezahlt, aber nie gelöscht wurde und keine Erben zu finden sind?

Ich habe mein Haus verkauft (habe es vor 11 Jahren von meiner Tante geerbt) und nun stellt sich heraus, dass die damals eingetragene Grundschuld (17.000 DM, die der Verkäuferin (alte Frau) zu Absicherung der Zahlung ihres Altenheims dienen sollte, nie gelöscht wurde (Haus wurde 1965 gekauft und die Abzahlung war festgelegt wir 200 DM monatlich bis 1970). Ich weiss, dass meine Tante alles bezahlt hatte, denn sonst hätte die Dame sofort vollstreckt. Ich hatte nach ihrem Tod vor 11 Jahren auch noch einige Überweisungen gefunden (sie hatte in Kartons alles in einem feuchten Keller gelagert, nichts weggeworfen) leider fast nicht mehr leserlich und so verschimmelt, dass man nur mit Handschuhen und Mundschutz versuchen konnte, sehr wichtig Erscheinendes zu retten, wie z. B. Kaufvertrag des Hauses oder einen Plan, die sich in einer Hülle befanden, aber für Monate entlüftet werden mußten. Ich habe das Haus über einen Makler verkauft, der mich natürlich nicht im Vorfeld darauf aufmerksam gemacht hat und uns beide Verkäufer und Käufer voll ins Messer hat laufen lassen. Ich war leider so unbedarft und habe angenommen, es wäre nur ein Formalität, den Eintrag zu löschen. Der Notar hat jetzt recherchiert und es sind keine Erben zu finden. Was ich eigentlich vorher schon angenommen hatte, den ich kann mich als Kind erinnern, dass es hieß, die alte Däme hätte niemanden und der Verkaufspreis und monatliche Zahlung sichere ihr Altenheim. Nun sagt der Notar, dass, wenn es denn unbedingt gelöscht werden sollte, ein Abwesenheitspfleger bestellt würde, der meist ein Anwalt sei und da weiß man nie!!!????. Ich habe hierzu im Internet schon Horrorstories gelesen. Wie z.B. worst case, es wird das Ganze als nicht bezahlt eingestuft und ich habe den Betrag von 17.000 DM eingetragen 1963 mit Zinsen und Zinseszinsen - an wen? - den Staat Bayern? zu zahlen und ich habe kein Geld und kein Haus mehr.!? Der Vorschlag ist hier, nachdem es keine Erben gibt und kein Hahn danach kräht, den Eintrag stehen lassen - sozusagen als einen Schönheitsfehler. Aber der Käufer wird sich da vielleicht nicht einverstanden erklären, zumal er später bei einem Verkauf wieder in der gleichen Situation ist? Muß ich jetzt zwischen Erschießen und Erhängen wählen oder gibt es da andere Möglichkeiten, die allen Teilen gerecht werden könnten, ohne dass einer alles verliert? Besten Danke im voraus.

Erbe, Erbschaft, Hauskauf, Immobilien, Recht
Haus wird an Bruder verschenkt - was sind meine Rechte?

Liebe Community,

ich habe ein Anliegen und würde mich sehr freuen zu wissen, wie ihr hier vorgehen würdet bzw. was meine Rechte sind.

Ausgangslage:

Meine Eltern sind Mitte 60. Ihr Vermögen bezieht sich vor allem auf.

  • Wohnung 1: Verkehrswert ca. 150.000 €
  • Wohnung 2: Verkehrswert ca. 200.000€
  • 3. Zweifamilienhaus (unten ca. 100qm, oben ca. 70qm): Verkehrswert ca. 450.000€ (wahrscheinlich eher mehr momentan...)

Alles Baujahr Ende 70er. Die Verkehrswerte nehme ich an, da mein Vater die Immobilien nicht schätzen lassen will.

Der Plan meines Vaters ist folgender: Er und meine Mutter möchten in Zukunft in Wohnung 2 leben, mein Bruder soll in das Zweifamlienhaus in die untere Wohnung ziehen, das gesamte Haus soll dann auch auf meinen Bruder überschrieben werden. Mein Vater lässt sich allerdings ein lebenslanges Wohnrecht für die obere Wohnung im Haus eintragen. Als Ausgleich sollen Wohnung 1 und Wohnung 2 sofort auf mich überschrieben werden. Die Wohnung oben im Zweifamilienhaus sollen weiterhin vermietet werden und die Einnahmen (wahrschienlich) an meinen Vater gehen.

Meine Überlegungen:

Zunächst finde ich diese Lösung für mich nicht fair, da Wohnung 2 mir momentan gar nichts bringt, da dort auf unbestimmte Zeit (wahrscheinlich über 20 Jahre) meine Eltern wohnen werden (Rausklagen will ich sie dort stand jetzt nicht ;-)). Grundsätzlich fände ich es fair, wenn Wohnung 2 nicht beachtet werden würde sondern mein Bruder mir zumindest einen gewissen Ausgleich zwischen Wohnung 1 und dem Haus leisten würde. Von mir aus auch in Ratenzahlung (er spart ja ab sofort die Miete). Das hat mein Vater aber bereits abgelehnt, warum auch immer.

Allerdings habe ich jetzt auch schon gelesen, dass meine Rechte hier sehr beschränkt sind, und ich wohl nur einen Anspruch auf den Pflichtteil habe was das Haus angeht, dieser wäre ja durch Wohnung 1 schon fast abgegolten.

Es wäre toll, wenn jemand seine Meinung dazu sagen könnte, entweder von rechtlicher oder auch gerne aus rein "familiärer Sicht" ("sei doch zufrieden dass du überhaupt etwas kriegst ;-)). Vielleicht habt ihr ja auch noch einen anderen Lösungsvorschlag.

Danke und liebe Grüße

solea

Erbe, Immobilien, schenkung