Bestellung Verstorbene?

3 Antworten

Wenn Dein Vater das Paket bezahlt ist alles in Ordnung.

Dun hast damit nichts zu tun.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Worin siehst Du den Anlass, "etwas zu tun"?

Mal vorausgesetzt, dass Dein Vater volljährig (eher wahrscheinlich) und voll geschäftsfähig (nicht bekannt) ist kann er doch machen was er will, denn für etwaige Folgen - positiv und negativ - ist er ja selbst verantwortlich.

Er kann deshalb auch auf eigenen oder fremden Namen Pakete bestellen. Es ist dabei irrelevant, ob der fremde Name tatsächlich existiert, selbst erfunden ist oder jemandem Verstorbenen gehört.

Problem bekommt er erst, wenn er eine Bestellung auf fremden Namen macht und nicht zahlt. Denn dann hat der Händler einen Schaden und es wird gerichtsmassig.

Du kannst dieses Urteil als Anhaltspunkt nehmen:

https://www.burhoff.de/asp_beschluesse/beschluesseinhalte/949.htm

Hier geht es zwar um einen Internet-Account auf fremden Namen, aber in der Urteilsbegündung wird er Aspekt "Schaden oder nicht" explizit verwendet und erläutert.

er hat es ja nicht bezahlt und wird es auch nicht bezahlen er hat kein geld dafür

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@Michelle234

Zunächst geht es Dich ja nichts an und Du hast keine Zahlungsverpflichtung. Kann Dir also erst mal egal sein, was mit ihm passiert.

Jetzt liegt es an Dir, ob Du ihm hier helfen willst oder nicht, und für ihn zahlst.

Wenn nicht, dann bekommt er definitiv Probleme, welche in Richtung "Betrug" (Par. 263 Strafgesetzbuch StGB) gehen. Wie gravierend, das lässt sich hier nicht einschätzen.

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Darf er das überhaupt?

Nein.

was soll ich jetzt tun?

Nichts oder welche Rolle hast Du bei dieser Bestellabwicklung gespielt?