Erbe? Betriebsrente?

2 Antworten

Bei der Hinterbliebenenversorgung (Witwenrente) muss die Bedingung für die Zahlung der Rente erfüllt sein. Also, Du müsstest Witwe sein, aber Du schreibst es war ein Lebensgefährte, somit nicht Ehemann und Damit bist Du nicht "Witwe."

Bei der Betriebsrente kommt es auf die Satzung an.

Die Sozialkasse Bau wird bestimmt auch nur an Ehegatten zahlen.

Vererbbar sind sind nur private Renten, bei denen das ausdrücklich vereinbart ist.

Auch ist ein Arbeitsverhältnis nicht vererbbar. Vererbbar sind der Restlohn und ähnliche Ansprüche.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ich kann Deine Gedankengänge nicht nachvollziehen!

Weder die gesetzliche Rente noch die Betriebsrente entspringen einer verselbstständigten Vermögensmasse. Beide sind nicht vererbbar.

Einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente gibt es nur, wenn dafür die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.

Bei der gesetzlichen Rente bekommen Ehepartner und eingetragene (!) Lebensgefährten eine Hinterbliebenenrente. Bei der Betriebsrente wird das nicht anders sein. Du bist offenbar weder Ehepartner noch Mitglied einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und hast daher keinen Anspruch.

In welchem Gesetz soll das denn angeblich anders stehen? Bitte ganz genaue Angaben!

Du kannst meine Aussagen verifizieren indem Du die Satzung der Soka Bau einsiehst!