Erbe mit Bargeld?

7 Antworten

Zuerst das einfache:

  • Wenn Du der einzige Sohn bist und Deine Mutter ist auch bereits verstorben, dann bist Du alleiniger Erbe (Par. 1924 BGB). Aber es existiert ja auch ein Testament, in welchem es so festgelegt ist.
  • Also hast Du keine anderen Miterben, weder Tante noch Deine eigenen Kinder (die eigenen Kinder würden nur erben wenn du bereits verstorben bist oder das Erbe ausschlägst) noch Oma.
  • Lebt Deine Mutter noch, dann hat sie einen Pflichtteilsanspruch von 25 Prozent.
  • Pflichtteilsansprüche haben weder Oma noch Tante noch Deine eigenen Kinder.

Jetzt wird aber verzwickt:

Wenn ich es richtig verstehe war Dein Vater eine Art "Geldsammelstelle". Dem einzelnen Geldschein siehst Du ja nicht an, wem er gehört, ausserdem steht auch kein Name des Eigentümers drauf. Nur weil es in seinem Safe lag wurde es aber nicht automatisch seins, denn er hat es ja nur verwahrt.

Jetzt geht es darum, über den Geldfluss das höchstmöglich nachvollziehbar aufzuteilen, also was liegt vom Konto der Oma im Safe des Vaters und von seinem Konto in seinem Safe.

Das ist auch mit Kontoauszügen schwierig, da ja die Summe der Kontoabhebung bei Oma und Vater nicht die Summe des Safeinhalts ist, sondern etwas "zum Leben" wegging.

  • Zuerst ist unklar, ob ein Teil vom Oma-Konto an Oma zum Leben gegangen ist.
  • Wenn ja, wieviel jeden Monat? Das müsste sie eigentlich wissen.
  • Falls nein, dann gehört Oma die Summe der Kontoabhebungen von ihrem Konto. Glaub ich aber eher nicht, da ja Oma auch Geld zum Leben brauchte.

Jetzt gibts mehrere rechnerische Lösungsansätze, das gegeneinander abzugrenzen. Eine exakte Lösung wird es aber vermutlich nicht geben.:

  • Summe des Safeinhalts minus (Summe der Kontoabhebungen von Vater minus Pauchalbetrag fürs Leben von Vater) = voraussichtlicher Safeinhalt von Oma

oder andersrum

  • Summe des Safeinhalts minus (Summe der Kontoabhebungen bei Oma minus Pauschalbetrag fürs Leben von Oma) = voraussichtlichre Safeinhalt von Vater

Wenn es die Tante besser hinbekommt, dann soll sie machen und Nachweise führen.

Da stellen sich Fragen:

  1. Ist Deine Oma bereits gestorben, oder lebt sie noch?
  2. Für den Fall, dass Deine Oma verstorben ist, was war als sie verstarb? Hatte sie ein Testament?
  3. Gibt es Beweise, dass Deine Oma nach ihrem tot (wenn verstorben) noch Geld an Deinen Vater gab?

Wenn Dein Vater verstorben ist, Du keine Geschwister hast und Deine Mutter auch nicht mehr leben sollte, bist Du Alleinerbe. Punkt.

Im anderen Fall hätten Geschwister, oder Mutter Pflichtteile.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Meine Oma lebt noch.also seine mutter.

mein Vater hat halt immer am Anfang des Monats beide Konten leer gemacht und in den Safe gepackt ( außer Geld zum Leben usw.)

laut Testament bin ich allein Erbe

und laut erbreihenfolge sind ja auch Kind und Enkel ( sprich meine Tochter )

oma also pflichtanteil?

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Mein Vater war weder verheiratet und auch keine freundin

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@Ruffneck

Ob Dein Vater eine Freundin hat ist für ERbzwecke völlig egal.

Wenn er nur dich als Kind hatte und keine Ehefrau, erbst Du auch ohne Testament alles.

Setze Dich mit Deiner Oma zusammen und frage sie, ob Sie Geld von Deinem Vater zu bekommen hat, was der für sie aufgehoben hat.

Wenn ja, solltest Du ihr das aushändigen, ggf. auch ohne Nachweis, denn sie wird ja von ihrem Sohn keine Quittung verlangt haben.

Allerdings ist das ganze Verfahren doch seltsam. Alles Geld was die Familie hat wird in den Tresor gepackt, ohne die Möglichkeit zu nutzen es anzulegen.

Aber egal. Als einziger Sohn bist Du einziger Erbe.

Nur das Geld, was Deine Oma Deinem Vater gegeben hat, solltest Du ihr zurück geben.

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@wfwbinder

Ach so, Deine Tante ist keine Erbin Deines Vaters, also keine Auskunftspflicht. Wenn dann beerbt sie mal Deine Oma (mit Dem gleichen Anteil wie Su) aber das hat ja noch Zeit, weil die Oma noch lebt.

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"Das Geld im Safe ist aber von meiner Oma und meinem Papa" - wo ist der Beweis?

meine Tante wird das durch die Kontoauszüge prüfen wollen

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Viele gute Ratschläge.

Die einzig vernünftige Antwort, die ich dir geben würde, war auch schon dabei.

Setze dich mit deiner Oma zusammen. Es scheint unstrittig und nicht unwesentlich Geld dabei zu sein, das dein Vater vom Konto deiner Oma abgehoben hat.

Ohne das Gespräch, würdest du ihr vielleicht Geld wegnehmen, das dein Vater nur für sie aufbewahrt hat. Ob das so ist und wie viel das ist, soll erst mal deine Oma beurteilen. Wenn sie dann mit Blick auf die Kontoauszüge und die Dauer, die das so gelaufen ist feststellt, dass es etwa 3.000 € der 10.000 € sind, wird das eher passen als wenn sie auf 12.000 € kommt aber nur 10.000 € da sind.

Die Oma kann auch als einzige sagen, dass es gar nicht so war, dass er es "für sie" aufheben sollte sondern dass sie das, was wie eh nicht brauchte, ihm geschenkt hat und er sich (z. B.) dafür um ihre Pflege kümmern sollte.

Das Gespräch dürfte auch im Sinne deines Vaters sein.

Direkte Abkömmlinge des Erblassers sind in 1.Linie Erben. Du bist deines Vaters Kind. DU ERBST. Deine Großmutter NICHTS. NUR WENN DU TOT wärst, würde die 2.Linie der Erben zum Zuh kommen. Das beinhaltet die Oma und die Geschwister deines Vaters und an 3.Stelle die Kinder derer. Also lass dich nicht wuschig machen. Deine Oma kann behaupten was sie will. Das ist übrigens in unserer Kanzlei meines Daddies eine wöchentlich immer wiederkehrende Anfrage. IRGENDWELCHE gierigen Verwandten melden sich plötzlich zu Wort oder Klugsch....die keine Ahnung haben. der User wjgmuc hat dir sogar den Paragraphen genannt. Lese bitte selber nach. Da ist die Erben-Reihenfolge genau geschildert ;-) Viel Spass mit der Kohle. Und an deiner Stelle würde ich erstmal Urlaub machen :-D und kannst ja behaupten du hast es verprasst :-D

PS: DA DU ABER selber in deiner Frage schreibst, dass das Geld darin AUCH ZUM TEIL Deiner Oma gehört.....ist die Antwort natürlich der anderen Teilnehmer auch richtig dass die Oma etwas erbt, ABER WIE WILL SIE DAS BEWEISEN??????? DU Bist hier nicht in der Beweispflicht. Sondern SIE. Also mach erstmal Urlaub!

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@Anwaltssohn

Korrektur:

die Oma erbt nicht, sondern hat nur einen Anspruch auf einen Teil des Geldes, das Vater von ihrem Konto abgehoben und in seinen Safe gelegt hat. Dieser Teil ist nicht in der Erbmasse.

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@user2358

Ja.Stimmt. Die Omma behauptet ja dass "ein Teil der Kohle ihr gehört". Du hast recht. Rechtlich ERBT sie es also nicht. Sie "zöge es nur ab".

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