Aufgegeben landwirtschaftlichen Betrieb geerbt . Kann ich steuerfrei was verkaufen?

1 Antwort

Von Experte wfwbinder bestätigt

Wenn der Betrieb nicht oder vor weniger als 10 Jahren aufgegeben wurde, dann wäre der Verkauf steuerpflichtig.

Wurde nicht aufgegeben, stellt der Verkaufserlös abzüglich des Buchwerts laufenden Gewinn des LuF-Betriebs dar.

Wurde vor weniger als 10 Jahren aufgegeben, stellt der Verkaufserlös abzüglich des seinerzeitigen Entnahmewerts sonstige Einkünfte gem. § 23 EStG dar.

Wie hoch die Steuer darauf ist, hängt davon ab, was Sie insgesamt zu versteuern haben, das kann nicht beantwortet werden.

Hat der Erblasser Steuererklärungen abgegeben? Wenn ja, hat er Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erklärt? Wenn ja, ist der Betrieb nicht aufgegeben. Wenn er Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erklärt hat, ist er wahrscheinlich aufgegeben, aber nicht sicher, da viele Eigentümer von verpachteten landwirtschaftlichen Betrieben die Einzelheiten nicht durchschauen und daher die Einkünfte falsch erklären. Es ist Aufgabe des Steuerpflichtigen, den Nachweis für eine Betriebsaufgabe zu erbringen.

wfwbinder  12.05.2021, 14:27

Alle Achtung. Top Antwort. Da erübrigt sich jede Ergänzung.

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Hanno01 
Fragesteller
 12.05.2021, 15:05

Danke für die sehr ausführlichen Informationen

Es war ein alleinstehender alter Mann,

ein bisschen geistig verwirrt, der einen

Betreuer hatte. Am Finanzamt wurde mir gesagt, dass eine Steuernummer exerziert hat, dies aber schon zulange her ist und es liese sich nicht mehr zurückverfolgen. ich sei in der Beweispflicht. ?? Vielleicht finde ich ja seinen Betreuer, der mit diesbezüglich

Auskunft geben könnte.

Danke nochmal

mfg

Hanno

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Eifelia  12.05.2021, 15:39
@Hanno01

Wenn der alte Herr nicht steuerlich beraten war - was bei Eigentümern von kleinen luf-Betrieben oft der Fall war, da wurde der Gewinn oft pauschal nach § 13 a ermittelt - dann geht die Wahrscheinlichkeit, dass eine Betriebsaufgabe erklärt wurde, gegen Null, denn der alte Herr hat ziemlich sicher nicht gewusst, dass es das gibt und was das bedeutet. Bei einem größeren Betrieb ist es auch eher unwahrscheinlich, da die Aufgabe dort eher Steuern ausgelöst hätte - und wozu soll der alte Herr diese Steuern zahlen, wenn er keine direkten Abkömmlinge hat (als Elternteil ist man ja ggf bereit, zugunsten der Kinder die Kosten zu tragen, aber für entfernter verwandte Erben ... ich hätte ihm abgeraten, auch wenn das für Sie jetzt doof ist).

Ob der Betreuer das weiß... den Versuch ist es wert, der müsste sich dann aber schon sehr gut mit Landwirtschaft ausgekannt haben.

Ich würde dazu raten, Kontakt zu einer landwirtschaftlichen Buchstelle aufzunehmen. Die können Ihnen die Betriebsaufgabe berechnen - da gibt es ggf. steuerliche Vergünstigungen - und dann können Sie entscheiden, ob es für Sie besser ist, den Wald zu verkaufen und den Rest im Betriebsvermögen zu belassen oder die Betriebsaufgabe zu erklären, der Erlös aus dem Waldverkauf für eine evtl. Steuerzahlung zu verwenden, dafür aber nach 10 Jahren (wenn sich das Gesetz nicht ändert ;-) ) steuerfrei verkaufen zu können.

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