Pflichtteil Nachlass auch für Möbel/ Inventar?

4 Antworten

Nich nur die neuen, alle Nachlassgegenstände wären n. § 2027 (1) BGB inventarisiert und bewertet als Vermögen in das Nachlassverzeichnis einzustellen :-O

Auch wenn ihr sie spendet, haben sie einen materiellen (wennauch geringen) Wert :-)

Darauf haben die pflichtteilsberechtigten Kinder des Verstorbenen gem. § 2314 (1) BGB einen Anspruch: http://dejure.org/gesetze/BGB/2314.html

G imager761

Bei diesen "Werten" würde ich mir weder viel Mühe noch viel Sorgen machen. Fotografiere den Nachlaß um Art, Anzahl, Alter und Zustand der Gegenstände festzuhalten und damit hat es sich. Gebrauchtes Wohnungsinventar hat ohnehin nur noch geringen Handelswert. Was soll man denn da einen Gutachter beauftragen? Das wäre ja Wahnsinn weil die Kosten dafür den Nachlaßwert übersteigen könnte. Und was meinst Du wohl, wer die Kosten dafür tragen müßte? Du darfst einmal (EINMAL) raten!

Super hilfreiche Antworten! Wir haben auch alle sehr hochwertige Möbel, da ist das gut zu wissen. Mein liebstes Stück ist der Schrank nach Mass Basel.  www.iqplan.ch

Für die Ermittlung wird der gesamte Inventar berücksichtigt bzgl. des Pflichtanteils. Würde es ermitteln lassen zwecks klaren Verhältnissen.