Schenkung landwirtschaftlicher Grundstücke (verpachtet) aus Privateigentum steuerpflichtig oder nicht?

1 Antwort

Wenn die Grundstücke sich in einem Betriebsvermögen befinden und nicht der gesamte Betrieb übertragen wird, stellt die Schenkung bei Vater und Onkel eine einkommensteuerpflichtige Entnahme dar. Damit die Grundstücke KEIN Betriebsvermögen sind, müssen sie zu einem früheren Zeitpunkt entnommen oder der Betrieb aufgegeben worden sein, Sie sind dafür in der Beweispflicht.

Mit 2 €/m² sind die Bodenrichtwerte in Ihrer Region eher niedrig.

Bei der Schenkungsteuer unterliegen landwirtschaftlich genutzte Grundstücke einer besonderen Bewertung.

Auch in Ihrem Fall rate ich zur Konsultierung eines Steuerberaters mit Zusatzqualifikation 'landwirtschaftliche Buchstelle'.