Erbteil richtig berechnet -Hausanteil ausbezahlen lassen vom Geschwisterteil, Frage:

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Deine Mutter hat Dir einen guten Vorschlag gemacht, denn wenn der Wert des Hauses heute 200 000 € beträgt, dann gilt das für die lastenfreie Immobilie; ein Wohnrecht stellt eine Belastung dar und reduziert somit den Marktwert.

Ein Pflichtteil ist immer die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Bei einem Wert des Erbes von 200 000 € und 2 Kindern (Erben) ist der gesetzliche Erbteil je 100 000 € je Kind und der Pflichtteil wären nur 50 000 €. Mit einem Testament können die Erblasser ohne Angabe von Gründen einzelne oder alle ihre Erben auf das Pflichtteil setzen.