Physisch Gold geerbt, muss man versteuern?

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  • Einkommensteuer nur, wenn man verkauft und die Tante, die es vererbt hat es innerhalb des letzten Jahres gekauft hatte. Bei Erbschaft gilt für die Spekulationsfrist der Anschaffungszeitpunkt des Erblassers/Schenkers.

Erbschaftsteuer, wenn das Gold mehr als 20.000,- Euro Wert ist, das ist der Freibetrag.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Anleger, die in mit Gold hin­terlegte börsennotierte Wertpapiere inves­tieren, müssen sich laut Finanzverwaltung auf schärfere Steuerregeln einstellen. Das BMF stellt jetzt klar: Wer Goldanleihen oder -zertifikate besitzt, muss auf Kursgewinne Abgeltungsteuer zahlen. Dies gilt unabhän­gig davon, ob das Wertpapier einen Liefer­anspruch auf das physische Metall verbrieft oder nicht.

Damit streicht der Fiskus auch bei Goldanleihen und Exchange Traded Commodities (ETCs) wie schon bei Goldzertifi­katen ein Viertel vom Gewinn ein. Die An­bieter von Xetra-Gold & Co. hofften darauf, dass bei diesen Produkten die gleichen Re­geln wie beim direkten Goldkauf gelten würden. Die Deutsche Börse Commodities als Emittentin prüft derzeit rechtliche Schrit­te gegen den Fiskus.

Tipp: Wer zu Direktin­vestments in Gold greift, kann Gewinne aus dem Verkauf nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist steuerfrei einstreichen. Das gilt selbst bei Käufen nach dem 1.1.2009. Der Grund: Die Abgeltungsteuer greift bei Sach­werten wie etwa Münzen, Gold, Schmuck oder Kunstgegenständen nicht. http://www.focus.de/finanzen/steuern/abgeltungsteuer/tid-17585/abgeltungsteuer-steuerdetails-zu-goldanlagen_aid_490327.html

Die Freibetrage aus einer Erbschaft richten sich nach dem Verwandschaftsgrad, von daher ist das hier nicht so eindeutig zu beurteilen. Vielleicht hilft Dir diese Seite weiter,

http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/erbschaftssteuerreform.htm