100.000 Euro in Schublade im Nachlass gefunden, was nun?

3 Antworten

Das Thema "Geldwäsche" kommt erst dann ins Spiel, wenn der Betrag auf ein Konto eingezahlt wird.

Die Höhe des Btrages allen löst noch keine Meldung aus, sondern erst dann, wenn mehrere Verdachtsmomente zusammenkommen.

Hierbei ist vorher ein Gespräch mit der Bank erforderlich, um die Umstände zu erläutern, woher diese Summe stammt. Und zwar, woher Du dieses Geld hast. Den Nachweis des Todesfalles und Deinen Erbenstatus kannst Du ja führen und den Rest plausibel erklären. Wenn andere Personen beim Fund dabei waren, umso besser, dann kannst Du auch auf die verweisen.

Selbstverständnich ist dieser Betrag dann Teil der Erbmasse mit allen Auswirkungen dazu (ggfs. mit anderen Erben aufteilen, steuerliche Auswirkung auf den Freibetrag usw.).

Nehmen wir das theoretisch größte Problem.

Der Erbe findet die 100.000,- Euro in Form von ca. 200.000,- DM.

Was soll passieren?

Er geht mit dem Päckchen zur nächsten Bundesbankniederlassung und bittet um Umtausch, der Einfachheit halber durch Überweisung auf sein Konto.

Bei der Bundesbank wird er nach der Herkunft gefragt und sagt "Erbschaft, gefunden unter der Bettwäsche" zeigt eventuell seine ERbschaftsteuererklärung in Kopie, oder auch schon den Bescheid wenn er erst später zum tauschen gegangen ist.

Damit dürfte das Thema erledigt sein.

Danke .... klingt wirklich einfach. Ich hätte gedacht, dass es ggfs. durch Regelungen zum Thema Geldwäsche komplizierter wird. Und ggfs. auch jemand auf die Idee der Steuerhinterziehung kommen könnte ...

0
@NeoMan

Jemand vielleicht (z.B. Du selbst), aber nicht die Finanzbehörde.

0
@NeoMan

die Finanzbehörden, bzw. die dort Beschäftigten (es sind ja nicht immer Beamte) unterliegen Anzeigepflichten nur dann, wenn wenn es ausdrücklich festgelegt ist, oder jeder Normalbürger verpflichtet wäre.

Würde also Jemand in seine Anlage "G" in die erste Zeile eintragen:

Gewinne aus Auftragsmorden 1120.000,- Euro, könnte man es natür,ich für Provokation, oder Scherz halten, aber ein sorgfältiger Finanzamtsmitarbeiter würde sicherheitshalber so etwas melden.

Aber um auf diesen Fall zurück zu kommen, wenn ein Erbe in die Erbschaftsteuererklärung einträgt "Barvermögen 100.000,- Euro" wäre das für ihn erstmal in Ordnung, ausser die Erblasserin wäre Sozialhilfeempfängerin gewesen , da wäre eventuell ein Grund Nachermittlungen anzustellen.

4

Warum sollte es das nachweisen müssen - und wem gegenüber.

Was meinst Du mit "passieren"?

Siehe vorheriger Eintrag .... Nachweis wg. Geldwäsche bzw. Steuerhinterziehung, ....

0