Nachlass informationen?

3 Antworten

Stimme Grafrotz zu. Bin grade in ähnlicher Lage, weiß aber, dass ich das Erbe annehme. Das Problem ist in Corona Zeiten, dass es mit dem Erbschein unendlich dauern kann. Vor 6 Wochen ist meine Mutter gestorben, vom Amtsgericht hab ich wegen des Erbscheins immer noch nichts gehört. Für die Erbausschlagung hat man 6 Wochen Zeit.

Erkundige dich doch mal bei der Bank, ob es entweder so geht, wie zu angedacht hast, oder beim Amtsgericht, ob es eine Möglichkeit der Fristverlängerung gibt. Denn das ist ja nicht dein Verschulden und man will/muss ja mit der Angelegenheit auch weiter kommen.

Bei uns gab es ein eindeutiges, notarielles Testament. Ich brauchte gottseidank keinen Erbschein.

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Fragst Du aus der Schweiz?

In Deutschland, wo die User dieses Forums leben, gibt es nämlich kein Konkursamt.

Da sich hier wohl niemand in den Details des Rechts der Schweiz auskennt, dürften die Informationen nicht unbedingt übertragbar sein.

Auf einige Umstände darf ich aber aufmerksam machen:

Ein Erbe kann wohl auch in der Schweiz nicht angenommen werden da es automatisch anfällt. Es muss vielmehr ausgeschlagen werden.

Behörden und Banken werden nur dann Auskunft erteilen wenn man einen Erbschein vorlegt. Ob man den vor Ablauf der Ausschlagungsfrist bekommen kann glaube ich nicht.

Zudem kann es ja auch Privatgläubiger geben und von denen kennt der Erbe oft weder Namen noch Anschrift.

Ich fürchte, ohne Erbschein oder gültiges Testament wirst du keine Auskunft bekommen.