Genehmigung für Badumbau von Krankenkasse erteilt. Die Firmen sind beauftragt, haben schon Sachen bestellt. Plötzlich ist meine Mutter verstorben?

3 Antworten

Ja, es scheint nicht fair.

Ergänzend zu privatier:

Es kommt nun darauf an, wer den Vertrag mit den Handwerkern gemacht hat. Ich könnte mir vorstellen, dass dieser durch den Tod nichtig geworden ist, da hinfällig, auch wenn i. Allg. einige Verpflichtungen auf die Erben übergehen.

Falls nicht, ob man den Umbau in der Erbschaftsteuer-/ Steuererklärung letztlich geltend machen kann, wenn es sich um einen Eigentumshaushalt handelt.

Ich kann nur Anregung geben. Hoffe, dass andere TN konkretere Aussagen machen können. Eine Verbraucherzentrale könnte evtl. auch weiter helfen.

Das ist eine deshalb interessante Fragestellung weil es dazu noch keine Rechtsprechung zu geben scheint.

Bleibt für Euch eigentlich nur, die Entscheidung der Kasse durch Widerspruch anzufechten und ggf vor das Sozialgericht zu ziehen.

Welchen Erfolg man haben wird ist nicht absehbar. Möglicherweise scheitert die Sache aber schon daran, dass lediglich Stornokosten entstanden sind und die sind zweifelsohne nicht wohnumfeldverbessernd. Die Genehmigung bezieht sich ja auch nur auf den Badumbau und nicht auf Stornokosten.

Ich kann nur vermuten, dass durch den Tod der Mutter der Zweck weggefallen ist. Die (Pflege?) Kasse würde sonst grundlos den Umbau finanzieren.

nur das man ganz auf den Storno Kosten sitzen bleibt, finde ich nicht gut.

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