Nachbar greift uns an - Anzeige?

2 Antworten

Das Aufnehmen von Videos und die Verwendung solcher als Beweis ist in D eine rechtliche Grauzone. Da hier aber nicht dauerhaft, bspw. mit einer Sicherheitskamera aufgenommen wurde, kann davon ausgegangen werden, dass hier das Video als Beweis zulässig ist. Genaueres kann nur eine rechtlich-wissende Person sagen.

Desweiteren ist eine Anzeige wegen Rufmord/Verleumdung möglich wegen den Aussagen des Nachbarn. Genauso Körperverletzung und Nötigung.

Also kann sich dein Nachbar auf einiges gefasst machen.

Viel Gück und gute Besserung!

Wenn die Videoaufnahme anlassbezogen war (Beweissicherung), dürfte sie zulässig und verwertbar sein. Den Rest kann euch eure Anwalt besser erklären.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche