schwarzfahren?

3 Antworten

Wenn der Name und die Adresse richtig angeben wurden, ist das Geburtsdatum nebensächlich. Bezahle die 60 Euro und nutze bei der nächsten Fahrt die Fahrscheine.

Sunshine24de  04.06.2023, 10:42

Das ist leider falsch. Siehe meine Antwort.

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KIndertickets dürfen regelmäßig nur bis zum 15. Geburtstag verwendet werden - bedeutet dass Dein Sohn ohne gültigen Fahrschein unterwegs war und mithin das erhöhte Beförderungsentgelt in Höhe von 60 Euro zu bezahlen ist.

Sunshine24de  04.06.2023, 10:47

Auch wenn ich deine fachlich korrekten Antworten immer sehr zu schätzen weiß, hier liegst du falsch. Kinder und Jugendliche unter 18 können nicht für das Schwarzfahren belangt werden (fehlende Geschäftsfähigkeit). Einfach gegen den Bescheid schriftlich Widerspruch einlegen mit beigefügtem Altersnachweis und die Sache ist erledigt. Leider versuchen die Verkehrsunternehmen das immer wieder und machen sich die Ahnungslosigkeit der Bürger zu Nutze.

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Curasanas  04.06.2023, 16:24
@Sunshine24de

Also, dann brauchen alle „Kinder“ keine Fahrkarten mehr. Nirgendwo in Deutschland...

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wilees  04.06.2023, 19:02
@Sunshine24de

Hier sehe ich einen relativ deutlichen Unterschied - das "jugendliche Kind" hat sich bereits wider besseren Wissens eine "Kinderfahrkarte" gekauft und ! diese zusätzlich nicht entwertet. Und ja - einen Jugendlichen im Alter von 15 halte ich zumindest für deliktfähig. Und speziell in diesem Fall ist das Verhalten des Juniors dreist. Auch wenn Du sonst durchaus Recht hast.

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Sunshine24de  04.06.2023, 19:39
@wilees

Wir kommen hoffentlich bald zum kostenfreien ÖPNV, wie in Monheim am Rhein bereits seit Längerem Praxis.

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Nein, Kinder unter 18 Jahren müssen nicht das "erhöhte Beförderungsentgelt" bezahlen, da sie noch nicht voll geschäftsfähig sind. Sollte ein Bußgeldbescheid kommen, diesem fristgerecht widersprechen und den Altersnachweis des Kindes beifügen. Danach ist die Sache erledigt.