Gewerbe nötig bei mehrfacher Nutzung von Handyverträgen zum Weiterverkauf?

2 Antworten

  1. In diesen Fällen gilt wie immer: "Einmal ist keinmal, zweimal ist einmal zu viel."
  2. Wenn das eine Rolle spielen würde, wären 1,--Euro-Shops kein Gewerbe.
  3. ja.
  4. Wenn er sich von Anfang an auf 58 Stück beschränkt, gilt § 19 UStG. aber das wären ja weniger als 2.500,- Rohgewinn.
  5. es gibt vielfache Risiken. Geht was schief udn er kann die Verträge nicht bedienen, dann ist er ganz schnell im Betrug. Als gewerblicher Verkäufer hat er die zweijährige Gewährleistung, die er wohl abwälzen kann, aber erstmal hat er sie am Hals. Wenn es ohne Gewerbeanmeldung gemacht wird, ist es auf jeden Fall schon mal eine Ordnungswidrigkeit.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung

Algorithm1426 
Beitragsersteller
 10.07.2025, 21:26

Vielen Dank für die Antworten!

Das was Du vorhast, nennt sich BETRUG!

Denn:

Die subventionierten Handys bleiben zunächst einmal bis zum Ende der ersten Vertragslaufzeit das Eigentum des Providers.

Und fremdes Eigentum darfst Du ohne Erlaubnis des Eigentümers überhaupt nicht verkaufen!

Also:

Schlechtes Geschäftsmodell, ein sehr, sehr schlechtes!


wfwbinder  09.07.2025, 20:24
Die subventionierten Handys bleiben zunächst einmal bis zum Ende der ersten Vertragslaufzeit das Eigentum des Providers

Jein.

Kennst Du den Begriff des wirtschaftlichen Eigentümers?

Wenn ich das Recht habe den bürgerlich rechtlichen Eigentümer, durch Zahlung des Restkaufpreises von seinem Eigentum auszuschließen und mich zum Eigentümer zu machen, so bin ich wirtschaftichen Eigentümer.

Das ist im Steuerrecht ein nicht häufiger, aber gelegentlich wichtiger Punkt.

Der Vertragspartner eines Mobilfunkvertrags ist regelmäßig wirtschaftlicher Eigentümer (was beim Leasing oftmals nicht so ist, bei Autofinanzierungen aber praktisch immer).

Daher in meiner antwort der Punkt "Betrug ist es (wird es), wenn er den Vertrag nicht mehr bedienen kann."

Algorithm1426 
Beitragsersteller
 10.07.2025, 21:25

Ein Gedankenspiel ist kein Vorhaben, aber danke Dir für die Einordnung!

Algorithm1426 
Beitragsersteller
 10.07.2025, 21:29
@Algorithm1426

Ich denke in diesem Fall ist vermutlich entscheidend, was die AGBs dazu enthalten?!