Bei einem vermieteten Haus mußte eine Wand eines Abstellraumes saniert werden. Das hat sich ein Handwerker mit 3.000 Euro bezahlen lassen. Steuerlich wurde das als verteilenden Erhaltungsaufwand in 2023 abgesetzt. In 2024 hat sich herausgestellt, dass das keine gute Arbeit war ein anderes Unternehmen hat in 2024 für 3.000 Euro das ganze ordentlich gemacht. In einem Gerichtsvergleich wurden die 3.000 Euro von dem ersten Unternehmen in 2025 zurück gezahlt.

Steuererklärung 2023: verteilender Erhaltungsaufwand 3.000 Euro
Steuererklärung 2024: verteilender Erhaltungsaufwand 3.000 Euro
Steuererklärung 2025: Schadensersatz 3.000 Euro

Ich muß ja die "Einnahmen" Schadensersatz komplett angeben und kann sie ja nicht verteilen... oder gibt es hier noch eine andere Möglichkeit?