Bleibe ich als freie Mitarbeiterin Familienversichert bleiben?

3 Antworten

Hallo, leider ist der Hinweis auf die Webseite tipps-selbstaendig-machen.de keine gute Idee. Es handelt sich hier um eine Seite, die von Scientology-Anhängern betrieben wird. Nach kurzer Zeit ploppt der berühmte Scientology 200-Fragen Test auf und man versucht die Besucher zu Scientology zu locken.

Die Webseite gehört zur Scientology-Aktion https://www.news4mankind.com/, ist super gut getarnt und absolut nicht empfehlenswert, da sie einen anderen Hintergrund hat.

Die Einkommensgrenze ist aktuell 470 €/Monat. Ein Minijob ist ein 'Job', mithin eine Arbeitnehmertätigkeit, das ist eine freie Mitarbeit genau nicht. Du musst für die selbständige Tätigkeit den Gewinn per Einnahme-Überschuss-Rechnung ermitteln, ergeben sich dann Einkünfte über 470 € (auf den Monat berechnet), fällt die Familienversicherung flach.

Minijob - bis zu einem Monatseinkommen von 450Euro - bedeutet, Dass alleine der AG Sozialversicherungsbeiträge an die Knappschaft / Minijobzentrale zu leisten hat. Desweiteren wird bei solchen Jobs meist auch die pauschalierte Lohnsteuer in Höhe von 2% des Gehaltes vom Arbeitgeber getragen.

Allerdings sind Jobs dieser Art bei solchen Instituten i.d.R. keine Minijobs, sondern die "freien Mitarbeiter" arbeiten als Honorarkräfte, sprich müssen sich selbst um ihre Sozialversicherungs- und Steuerangelegenheiten kümmern.

https://www.tipps-selbstaendig-machen.de/posts/selbstaendig-machen-und-auf-honorarbasis-arbeiten

Übungsleiterfreibetrags oder Betreuungsfreibetrags in einer Höhe von 2.400 €

liegt inzwischen bei 3000 Euro im Jahr, eine eigene Krankenversicherung benötigst Du erst dann, wenn Dein durchschnittliches Monatsentgelt 470 Euro übersteigt - darunter kannst Du als U23-jährige weiterhin kostenfrei über einen Deiner Elternteile familienversichert bleiben.

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/heimat/ehrenamt/ehrenamt-und-steuern/wofuer-gilt-die-uebungsleiterpauschale.html