Werden Steuerpflichten durch Einnahmen aus der Zukunft verletzt?
Wenn jemand durch eine Zeitreise in die Zukunft gelangt, dort Vermögenswerte oder Gewinne erzielt und diese dann zurück in die Gegenwart bringt – etwa in Form von Bargeld, Kryptowährungen oder Wertpapieren – stellt sich die Frage, ob und wie diese Einnahmen in der Gegenwart steuerlich zu behandeln sind. Gibt es dafür eine rechtliche Grundlage im aktuellen Steuerrecht? Oder entsteht hier eine Gesetzeslücke, da Zeitpunkt und Quelle der Einnahmen außerhalb der geltenden Steuerperioden liegen?
1 Antwort
Geht nicht, denn die Einkommensteuererklärung wird immer nur für ein zurückliegendes Jahr ausgefertigt. Das geht über ELSTER meist ab März des folgejahres. Also wenn es mir gelingen sollte per Zeitreise in das Jahr 2053 (ich werde/würde dann 99 Jahre alt sein) zu gelangen und dort Ein Beratungshohorar erzielen, so muss ich danach eine Zeitreise in das Jahr 2036 unternehmen, um als hundertjähriger meine Steuerklärung für 2035 abzugeben.