Werden Steuerpflichten durch Einnahmen aus der Zukunft verletzt?

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Geht nicht, denn die Einkommensteuererklärung wird immer nur für ein zurückliegendes Jahr ausgefertigt. Das geht über ELSTER meist ab März des folgejahres. Also wenn es mir gelingen sollte per Zeitreise in das Jahr 2053 (ich werde/würde dann 99 Jahre alt sein) zu gelangen und dort Ein Beratungshohorar erzielen, so muss ich danach eine Zeitreise in das Jahr 2036 unternehmen, um als hundertjähriger meine Steuerklärung für 2035 abzugeben.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung