Wieviel Gewinn darf ich erwirtschaften, ohne Steuern zahlen zu müssen (Fußpflege)?

2 Antworten

Zu deinem Fragesatz, der 3 Fragen enthält: ja, ja und ja.

Da Dein Ehemann Berufstätig ist, kommt Dein Einkommen zu seinem Einkommen dazu, weil ihr zusammenveranlagt werdet (Einzelveranlagung wäre in Eurem Fall finanzieller Selbstmord).

Da Du nur mit Privatkunden zu tun hast, kannst Du die Kleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer in Anspruch nehmen, solange Dein Jahresumsatz unter 22.000,- Euro bleibt.

Natürlich musst Du zur Gewinnermittlung eine Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung machen.

Wenn Dein Jahresgewinn über 5.460,- wird (mtl. 455,-) fällst Du aus der Familienversicherung in der Krankenversicherung heraus.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung