Als Student PayPal-Einnahmen versteuern?

4 Antworten

Als Person, die in Deutschland einen Wohnsitz hat, darfst Du 10.377,- Euro zu versteuerndes Einkommen haben (umgerechnet auf einen Monat 864,75 Euro), ohne einen Cent Einkommensteuer zu zahlen.

Die jLegende mit den 450,- Euro (jetzt 520,- Euro) kommt tatsächlich von etwas, was in Wirklichkeit doch Steuer kostet, die aber innerhalb der Pauschalabgaben, die der Arbeitgeber mit 32 % zahlt, von einem anderen getragen werden.

Also, wenn Du selbst produzierte Videos Auf Youtube veröffentlichst und dafür Geld bekommst, sonst ist das ganz einfach umsatzsteuerlich eine selbständige Tätigkeit und einkommensteuerlich freier Beruf § 18 EStG.

Bis 22.000,- Euro Einnahmen ist Umsatzsteuer und bis ca. 10.400,-- Euro Einkommensteur kein Thema für Dich.

Sind die Inhalte nicht von Dir, ist es Gewerbe.

Grober Anhaltspunkt, wenn Du z. B. die Grenze für die Einkommensteuer überschreitest, dann zahlst Du für die Erste 100,- Euro Gewinn mehr, gerade mal 14,- Euro Einkommensteuer. Wegen 14,- Euro auf 86,- Euro verzichten? Klar kann man machen, aber dann dürfte ich nur noch bis zum 15. 03. des Jahres Arbeiten und müsste vermutlich auf Golfen, Maßanzüge usw. verzichten.

Etwas anderes ist die Ktrankenkasse.

Aber als Student kannst Du Dich fr ca. 100,- Euro in der Studenten-KV versichern. Wo ist das Problem, wenn Du ca. 500,- Euro verdienst und deshlab aus der Familienversicherung fällst.?

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Hier gibt es verschiedene Aspekte:

A. Einkommensteuer

Der Grundfreibetrag liegt bei 10.908 EUR im Jahr. Du kannst also jeden Monat 909 EUR verdienen oder sonst irgendwie dieses zu versteuernde Jahreseinkommen erreichen, ohne Einkommensteuer zahlen zu müssen.

Der Weg, auf dem diese Einkünfte zu Dir kommen, spielt keine Rolle. Banküberweisung, PayPal, Western Union, Koffer mit Cash, Goldbarren, ...

"Spenden" an Privatpersonen gibt es nicht. Es handelt sich dabei um gewerbliche Einkünfte. Solche Zahlungen qualifizierten i.d.R. nicht als Geschenke und auch nicht als Trinkgelder. Sie sind daher Einkünfte im Sinne des EStG.

B. Krankenversicherung

Wenn Du im Monat mehr als 485 EUR (2023) an Einkünften hast, kannst Du nicht mehr familienversichert werden. Du wirst dann selbst krankenversicherungspflichtig und wirst Dich für den Mindestbeitrag von knapp 100 EUR im Monat versichern müssen.

Siehe auch hier: https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/informationen-versicherte/leistungen/entlastung-fuer-familien/versichert-als-familie-in-der-familienversicherung/einkommensgrenze-familienversicherung-2005696

C. Nebentätigkeit

Auch wenn für Deine Tätigkeit wegen Nichtüberschreitung des Grundfreibetrags keine Einkommensteuer anfällt, so muss diese doch als Gewerbe oder Freiberuf angemeldet werden, wenn eine nachhaltige Gewinnerzielungsabsicht von mehr als 410 EUR im Jahr besteht.

Der Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit ergibt sich als Einkünfte minus Betriebsausgaben (z.B. Telefon, Internet, PC, Software, Büromaterial und -einrichtung). Die Betriebsausgaben mindern Deinen zu versteuernden Gewinn.

Mehr dazu findest Du z.B. hier: https://www.datev-magazin.de/praxis/steuerberatung/geschaeftsfeld-internet-1347

PayPal ist kein Arbeitgeber, ergo wirst Du mindestens eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen.

https://www.finanztip.de/gkv/verdienstgrenzen-familienversicherung/

Die Einkommensgrenze für die Familienversicherung liegt 2022 grundsätzlich bei 470 Euro im Monat, ab 2023 sind es 485 Euro.

Ist ja doof. Ich verstehe auch nicht warum, wenn ich auf der Straße Gitarre spiele und mir jemand dafür ein bisschen Geld gibt, muss man das ja auch nicht versteuern ... Aber danke für die schnelle Antwort!

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@AlfaKomm

Wer auf der Straße gitarre spielt, muss es auch versteuern udn wenn er mehr als 485,- verdient die Krankenversicherung selbst zahlen, aber es kann eben keine kontrollieren.

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Wie kommst du auf 450€ steuerfrei? Der Grundfreibetrag liegt sogar höher. Trotzdem musst du dafür ein Gewerbe anmelden.