Kann das Finanzamt mein Konto für die Schulden meines Partners pfänden?

Hallo!

Kurzer Erklärung: Mein Mann hatte vor 3 Jahren ein Gewerbe angemeldet, das er nicht ausführen konnte, weil kurzfristig familiäre und gesundheitliche Gründe dazwischen kamen. Er hatte also zwar noch erste Investitionen gemacht, aber keinen Cent Einnahmen generiert und es schließlich auch wieder abgemeldet, weil es keinen Sinn hatte.

Beim Finanzamt wurde alles so angegeben wie es war, dennoch sollte er ständig zahlen, mal wurde behauptet, weil es zu spät, dann weil es falsch war, dann weil Unterlagen fehlten,... Auf Nachfrage kamen nie richtige Antworten, derjenige, der jetzt gerade Ahnung hatte, war immer nicht da, stattdessen wurde seinem AG plötzlich ein Pfändungsbeschluss über 1500€ zugestellt und mir am Tag darauf dieselbe Summe auf mein Konto überwiesen (war auf der PRIVATEN Steuer angegeben), was uns auch keiner erklärt hat, verstanden hat es auch niemand. Hab das Geld zurücküberwiesen, dann hatten wir vorerst Ruhe.

Jetzt, ca. ein ¾ Jahr später fangen sie wieder an, er schuldet ihnen was, Erklärungen gibt es keine. Heute kam eine Bescheinigung, dass sie an Bank X für IBAN DE123 einen Pfändungsbeschluss gesendet haben. Das ist halt MEIN Tagesgeldkonto. In dem Brief ist weder mein Name erwähnt, noch hab ich eine Info bekommen. Ich mein... Die pfänden MEIN Konto für etwas von meinem Mann, der nicht mal weiß, was da noch offen ist und warum.

Geht das? Ist das normal?! Ich hab auch eine kleine Selbstständigkeit und merk auch, dass da öfter mal irgendwas gehörig durcheinander gerät bei denen. Aber ist das überhaupt noch legal was die da machen?

Finanzamt, Pfändung, Schulden, Ehepartner
P-Konto: Freibetrag von Bank gekürzt?

Hallo allerseits,

ich habe ein gewaltiges Problem mit meinem P-Konto bei der Postbank:

seit einiger Zeit liegt dort eine Pfändung drauf, welche monatlich Stück für Stück durch die Drittschuldnerzahlungen der Bank mit dem (den Freibetrag übersteigenden) Guthaben reduziert wird. Meinen gesetzlichen Freibetrag habe ich immer voll ausgeschöpft. Soweit, so gut. Nun wurde diesen Monat zwar wie immer die Drittschuldnerzahlung (ca. 310€) ausgeführt, jedoch wurde mir diese plötzlich einfach von meinem gesetzlich geschützten Freibetrag abgezogen, sodass ich plötzlich 310€ weniger von meinem Freibetrag zur Verfügung hatte, was natürlich zu einem existenzbedrohenden Zustand führt. Das kann ja nicht rechtens sein, da das P-Konto ja grade den Freibetrag sichert, um die Lebenssicherung zu gewährleisten und nur Zahlungen an die Gläubiger aus dem den Freibetrag übersteigenden Guthaben ausgeführt werden sollen. Ich habe daraufhin mehrmals versucht mich durch E-mails und Beschwerden mit dem Kontaktformular mit der Postbank in Verbindung zu setzen, erhalte aber seit 10 Tagen keinerlei Antworten und werde immer bevor es zur Verbindung mit einem Berater kommt, aus der Leitung geschmissen. Meine Frage ist nun also, was ich tun kann und an wen ich mich wenden soll? Den Verbraucherschutz? Die BaFin? Ein Verfahren über den Ombudsmann dauert ja im Schnitt 4 Monate..

Danke im Voraus für hilfreiche Antworten!

Freibetrag, P-Konto, Pfändung, Pfändungsrecht, Pfändungsschutzkonto, Pfändungsfreibetrag
Pfändung meiner Zwangshypothek durch Finanzamt?

Ich bekam heute ein Schreiben vom Finanzamt Frankfurt a.M. bezgl. Vollstreckung gegen XXX (Vollstreckungsschuldner). Der Vollstreckungsschuldner schuldet dem Land Hessen Abgaben in Höhe von 79.230,35 Euro.

Wegen dieses Anspruchs hat das FA beim Vollstreckungsschuldner gemäß §§ 309 ff. Abgabenordnung am 2x.01.2021 gepfändet:

  • bestrangigen Teil der Eigentümergrundschuld Abt.III Nr. 4 zu Lasten des o.g. Grundvermögens für MICH eingetragen Hypothek ohne Brief ...

Mit eigenen Worten: Mr. XXX hat ca. 30.000 EURO Schulden bei mir und ich habe einen vollstreckbaren Titel über Mahnververfahren erwirkt und dann zur Sicherheit mit dem Titel eine Zwangshypothek im Grundbuch von Mr. XXX auf seine Eigentumswohnung eintragen lassen (an ersten Stelle steht da noch eine Bank drin).

Jetzt soll ich bis Mitte März 2021 meine eingetragene Zwangshypothek wg. der offenenen Forderungen von Mr. XXX an das Finanzamt meine Zwangshypothek löschen lassen und dem Finanzamt die Löschungsquittung zuschicken.

Das kommt m.E. einer Bevorteilung des Finanzamtes ggü. anderen Gläubigern gleich. Die Eintragung der Zwangshypothek erfolgte im Januar 2018. Mr. XXX hat dann im August 2018 eine Privatinsolvenz angemeldet und EV abgegeben.

Meine Frage: Kann das Finanzamt jetzt im Zuge der Eintreibung der Steuerschulden von mir verlangen meine Zwangshypothek zu löschen? Hat der Staat Vorrang vor anderen Gläubigern die schon weit früher im Grundbuch eine Hypothek eintgetragen haben?

Finanzamt, Pfändung
Zwei Gerichtsvollzieher für ein und dieselbe Forderung?

Hallo,

ich habe von dem UGV Inkassounternehmen ein Schreiben erhalten mit der "Letzten Androhnung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen". Dieses Schreiben kam am 25.08.2020. Ich habe daraufhin um eine Forderungsaufstellung gebeten und um alle Unterlagen etc. die Vorliegen (Forderungssumme ca. 534 €). Ich erhielt dann am 08.09.2020 den Vollstreckungsbescheid aus 2016 mit insgesamt 270,86 €. Gläubiger sei uniscore Forderungsmanagement GmbH, Hauptforderung: "Schuldanerkenntnis vom 09.03.2015". Ich wieder angerufen und anschließend per Mail erneut um eine Forderungsaufstellung gebeten, da mir nur der Vollstreckungsbescheid zugesendet wurde. Nachfrage wer nun der Hauptgläubiger sei und was es mit dieser Schuldanerkenntnis auf sich hat?

Wieder nur den Vollstreckungsbescheid erhalten, wieder keine Forderungsaufstellung. Zwischenzeitlich hat sich ein Obergerichtsvollzieher Büchler aus Speyer darum gekümmert, dass ich eine Vorpfändung/Vorläufiges Zahlungsverbot meines Kontos erhalte. Da ich ein Update-Service von meiner Schufa habe, habe ich die Info erhalten, dass ein Eintrag vorgenommen wurde, dieser Eintrag erfolgte von der Gerichtsvollzieherin Rümmelein, zwecks eines Vermögenverzeichnisses, die Gerichtsvollzieherin und ich leben in Berlin. Die Gerichtsvollzieherin wurde von einem RA Modenbach beauftragt, welcher anscheind im selben Haus wir die UGV Inkassofirma sitzt.

Also habe ich wieder bei UGV angerufen, Gläubiger sei die Internetmarketingfirma Bielefeld (eis.de), Bestellung sei vom 17.10.2014, sie haben mir meine E-Mail-Adresse durchgegeben, wo die Bestellbestätigung wohl hin ging. Dazu möchte ich sagen, dass ich nie Sexspielzeug oder ähnliches bestellt habe, da diese Seite ja rein Sexspielzeug etc. ist. Ich habe ein altes Hotmail Postfach seit 12 Jahren, unbegrenzten Speicherplatz und kann auf alle meine Mails zugreifen und finde weder eine Bestellung von Bielefeld noch von eis.de. Nach erneuter Anfrage, ob mir UGV auch diese Schuldanerkenntnis zukommen lassen könnte, wurde mir nur mitgeteilt, dass ich damals mit denen wohl eine Ratenzahlung vereinbart hatte, sie diese Unterlage gerade nicht findet und im Haus nachschauen müsse und mir nachsendet. Jetzt erhielt ich einen Tag später ein Schreiben von denen, dass ich wie telefonisch besprochen, die Summe von 663 € bezahlen soll (kommt ungefähr mit der Summe der Pfändung hin inkl. Zinsen etc.), ich habe am Telefon nichts von einer Zahlung oder Zustimmung gesagt. Ich schreibe nach jedem Telefonat auch noch einmal eine Mail um das Gespräch festzuhalten.

Also nach dem langen Text nun meine Frage, können für eine Forderung zwei Gerichtsvollzieher beauftragt werden? Muss nicht der GV meines Wohnortes dafür zuständig sein? Wie kann ich dagegen jetzt vorgehen, ich gehe hier von Betrug aus. Ich habe letztes Jahr einiges an Schulden bezahlt, damit meine Schufa wieder sauber wird und nun kommt so etwas und ich weiß nicht wie ich damit umgehen soll bzw. was meine Rechte sind.

Danke vorab für eure Tipps!

Gerichtsvollzieher, Pfändung, Recht, Schulden
Kann ein spanisches Konto in Deutschland gepfändet werden?

Gegen November 2019 habe ich über eBay ein Tablet in Höhe von 50 eur gekauft. Es sollte kein High Tech Gerät sein, da ich es zu einigen jungen Verwandten im Ausland schicken wollte. Das Problem war dass das Gerät nie ankam. Im Dezember kontaktierte ich den Verkäufer der mir sagte es sei ihm egal dass ich seine Ware nicht erhalten hatte, und dass er keinen Grund hätte mir kein Geld zurückzuzahlen. Nach einer langen Diskussion gelang es mir ihn des Gegenteils zu überzeugen und ich wiederrufte die Lastschrift mit seiner Einwilligung. Danach war die Geschichte für mich gegessen und ich kauft ein Tablet irgendwo anders.

9 Monate später bin ich im Supermarkt um einen Einkauf zu machen und meine Karte wird abgelehnt. Verwirrt Versuche ich es noch einmal. Vorgang nicht möglich sagt die Maschine zum zweiten Mal. Ich rufe meine Bank an, und mir wird am Telefon gesagt dass mein Konto von den Verkäufer über PayPal gepfändet wurde.

Ich hatte keine Zahlungsaufforderung jeglicher Art erhalten, weder per Post noch per E-Mail. Ich wusste überhaupt nichts davon.

Das Problem ist dass ich von Sozialleistungen momentan lebe, da ich zur Schule gehe und meine Mutter gesundheitlich unfähig ist zu arbeiten. Fakt ist, das Konto wo mein Kindergeld ankommt wurde gepfändet und ich habe kein Cent um mich zu ernähren. Da diese Situation zu stressig für mich ist habe ich beschlossen ein zweites Konto zu öffnen.

Ich habe heute online ein Konto bei der Openbank eröffnet. Diese Bank ist ein Tochterunternehmen der großen spanischen Bank Santander, und die Iban die mir gegeben wurde beginnt mit ES und nicht DE.

Meine Frage ist, kann dieses Konto gepfändet werden? Es handelt sich theoretischerweise um ein spanisches Konto, obwohl ich es in Deutschland geöffnet habe.

Ist es möglich dass dieses ausländische Konto gepfändet wird da die Pfändung in Deutschland veror dnet wurde?

Geld, Girokonto, Inkasso, Pfändung, Sozialleistungen
P-Konto kündigen trotz Pfändung darauf?

Hallo,
da die Frage anderswo aufkam, frage ich mal hier.
Situation ist die dass jemand ein P-Konto hat und ne pfändung drauf ist.
Da die bank aber Wuchergebühren (nicht p-konto-bezogen, sondern generell nur teures Kontomodell), will er wechseln.

Die mehrheit der Leute meinen hier, er dürfe zwar, aber müsse dann zeitweise ohne P-Konto rumlaufen, es könne bis zu 3 Moante dauern bis das Alte Konto dicht ist, vorher könne und dürfe er auch woanders kein P-konto errichten, etc.

Was ich deefinitiv behauptet hätte:
Hingehen, anderes konto bei neuer Bank machen, an alte Bank Kündigung von bankkonto (oder auch für den Anfang nur den P-Schutz kündigen),
unabhängig wie schnell oder langsam die alte Bank ist einfach den kündigungsschrieb nehmen und mit dem bei der neuen bank die umwandlung ins P-Konto verlangen.

Ich meine, beim basiskonto ist es ja auch so dass man nicht abwarten muss bis irgendwann mal die alte Bank die Konten real geschlossen hat, sondern man bei neuer Bank schon ein basiskonto machen kann wenn man die kündigung der alten Konten nachweist.
Warum sollte es hier bei P-Konto anders sein?
Und dass einen eine pfändung an eine alte Bank mit deren Wuchergebühren heftet, halte ich für ausgemachten Unsinn, schlicht und ergreifend.


Aber mich würde mal die Meinung hier interessieren, wie erwähnt ein P-Konto gegeben auf dem eine Pfändung liegt.
Kann ich das P-Konto kündigen oder das ganze Konto kündigen und zu einer anderen bank umziehen?
oder muss ich, keine Ahnung warum, zum Sankt Nimmerleinstag warten bis der Gläubiger irgendwann mal die pfändung wegmacht um wieder Konten wechseln oder Kündigen zu können?

Dass das alte konto bei gekündigter P-FUntkion wieder voll pfändbar ist, ist mir klar.
Da muss man es Alles eben shclau planen und timen.
geht nur um das Rechtliche hier, ob mans darf oder nicht. :-)

P-Konto, Pfändung, Kündigen
Gilt der Verrechnungsschutz von Sozialleistungen wenn das P-Konto nach Zahlungseingang beantragt wird?

Mein Konto ist durch eine Rückbuchung im Minus. Der Fall wird grade extern geklährt.

Nun habe ich am 30.04. Hartz 4 vom Jobcenter überwiesen bekommen. Dies hat die Bank natürlich direkt mit dem Soll-Bestand des Kontos ausgeglichen und ich kann natürlich nicht über das Geld verfügen, da ich keinen Dispo habe. Daraufhin habe ich direkt am nächsten Werktag die Umwandlung zum P-Konto beauftragt, da ich gelesen habe, dass auf diesem Sozialleistungen geschützt sind.

Nach viel Diskussion, sehr vielen Telefonaten und vielen E-Mails wurde die Umstellung dann endlich nach 7 Werktagen umgestellt. Allerdings kann ich trotz mehrfacher Rückfrage nicht über das Geld verfügen. Am Telefon wird mir immer gesagt, dass ich mich per E-Mail an die Bank wenden muss, auf die E-Mails antwortet frühestens jemand nach 2 Tagen...

Es besteht keine Pfändung auf dem Konto. Der Betrag wurde einfach nur verrechnet.

Nun muss ich aber natürlich dringend Miete und Rechnungen zahlen (bzw. Hätte ich schon am 01.05. machen müssen) der Telefonsupport vertröstet mich aber immer nur weiter.

Ist es richtig, dass die Sozialleistungen nicht verrechnet werden dürfen? Was kann ich tun, damit die Bank das Geld frei gibt?

Oder ist das Geld verloren, weil das Konto bei Zahlungseingang kein P-Konto war?

Ich bin natürlich auf das Geld angewiesen zur Existenzsicherung....

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Bevollmächtigter hat Schulden auf meinen Namen gemacht, was kann ich tun?

Guten Abend, vielleicht könnt ihr mir hier weiterhelfen.

Meine Mutter hat auf mich als ich noch studiert habe (es ist schon 16 Jahre her) eine Firma in Polen eröffnet. Sie hatte die Vollmacht. Ich war nie in Geschäfte involviert, ich hab vielleicht am Anfang paar Mal was unterschrieben, aber das war's schon. Ich hatte mit der Firma nichts zu tun. Die Eltern haben sich um alles gekümmert.

Ich wohne und arbeite seit ca. 10 Jahren in Deutschland. Ich bin hier angemeldet und nicht in Polen. Ich habe gestern eine Zahlungsaufforderung vom Finanzamt bekommen, dass ich dem Finanzamt in Polen noch mehrere Tausend Euro aus dem Jahr 2015 schulden sollte. Meine Eltern haben mir nie davon was erzählt, dass sie noch Schulden haben. Ich habe das Geld nicht, um den Betrag innerhalb der nächsten 10 Tage zu bezahlen. So ist die Aufforderung des Finanzamtes. Falls ich die Aufforderung nicht nachkomme, muss ich mit der Durchführung kostenpflichtiger Vollstreckungsmaßnahmen rechnen. Was soll das denn bitte heißen, evtl. muss ich vor Gericht?? Werden meine Konten dann gepfändet?

Ich habe die Schulden nicht verursacht. Ich verstehe schon, dass mein Name auf den Unterlagen erscheint... dass die Firma theoretisch mir gehört, aber was kann ich dagegen unternehmen? Die Firma ist auf meinen Namen angeblich längst geschlossen...

Können die Forderungen auf meine Eltern übertragen werden? Kann der Betrag evtl. in Raten bezahlt werden? Habe ich überhaupt irgendeine auch wenn kleine Chance mich dagegen zu wehren?

Ich bin echt sprachlos....

Ich werde auf jeden Fall am Montag die Bearbeiterin meines Falls anrufen.

Ich würde mich trotzdem über Ratschläge freuen. Gibt es evtl. was, was ich beachten muss? Auch in Gespräch mit Finanzamt?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Viele Grüße!

Pfändung, Schulden, Vollstreckung
Gebühren für gepfändetes Bankschließfach (jedoch ohne es je zu öffnen), und B. Teil der Insolvenzmasse ist, da meine Privatinsolvenz eröffnet ist. Rechtmäßig?

Mein Schließfach wurde vor einem Jahr Gepfändet, das Inkassobüro hat es aber nie öffnen lassen/auf Anfrage reagiert da ich private Sachen, Fotos und Dokumente drin habe. Jetzt wurde Privatinsolvenz eröffnet und es ist Teil der Insolvenzmasse (ohne wert im Inneren).

Nun hat man mir 91euro Gebühren abgebucht. Muss ich die zahlen? Ich habe damals null Hilfe von der Bank bekommen, damit das Inkassobüro endlich ins Schließfach schaut- drin dort sind private Sachen.

Highlight: Entgegen der Sparkassen ln-Homepage, der ersten Google Ergebnisse (fachseiten) etc. und vor allem trotz dem BGH Urteil vom 16 Juli 2013 (XI ZR 260/12) hat die Bank bei der Umwandlung ins P-Konto mir einfach Leistungen gestrichen, obwohl diese nicht ohne Deckung möglich, ergo ohne Risiko sind für die Bank sind. Ich kann seit dem nicht mehr bargeldlos zahlen, bin auf Automaten angewiesen. Der BGH hat diese Praxis de facto als Stigmatisierung bezeichnet, da der Vertrag für das Girokonto nicht geändert wurde und somit der Kunde auch mit P- Konto Status sämtliche Leistungen weiter nutzen darf, solange sie bonitätsabhängig sind, die Bank also nicht Minus macht. 

Hiermit hat die Bank also die Leistung "Schließfach" fortgesetzt, und will dafür Gebühren. 

Die Leistung "EC-Karte" haben sie aber gestrichen. 

Daher zwei Fragen :

Gebühren für Teile der Insolvenzmasse?

Ist die Willkür gegenüber meinen gewährten Leistungen denn rechtens, weil so dreist kann da nur ein Denkfehler meinerseits sein oder? 

Pfändung

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