Werden bei einer Gehaltspfändung beide Renten einzeln gepfändet?

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Kontenpfändung

Die Pfändung von Konten ist in aller Regel die reine Schikane. Leute mit Schulden haben keine großen Guthaben auf Konten. Auch bei der Kontenpfändung bleiben Ihnen die pfandfreien Beträge (sh. Lohnpfändung). Allerdings müssen Sie sich beim Amtsgericht einen entsprechenden Beschluss besorgen, wie hoch diese im Einzelfall zu bemessen sind. Dieser Beschluss ist in der Regel nach mündlichem Vortrag zum Mitnehmen zu haben. Allerdings ist ein Beratungsgespräch vorher in unserem Hause hilfreich. Dies gilt nicht für Pfändungen durch das Finanzamt. Für die Aufhebung dieser Kontenpfändungen ist das Finanzamt (Vollstreckungsstelle) selber zuständig; die Argumentation dort ist die gleiche.

Sozialleistungen (Arbeitslosengeld, Krankengeld, Renten, Wohngeld, Sozialhilfe, Kindergeld) sind sowieso 7 Tage unpfändbar, also holen Sie die Kohle sofort von der Bank. Allerdings ist eine Kontenpfändung immer mit allerlei Ärger verbunden. Besser ist, ein Angehöriger ohne Schulden eröffnet ein Konto auf seinen Namen und gibt Ihnen eine Vollmacht. Schon haben Sie ein Konto, dass niemand pfänden kann. Besser ist das!

In bestimmten Fällen kann die Kontenpfändung auf gänzlich aufgehoben werden. Dies ist immer dann der Fall, wenn auf dem Konto dauerhaft nur Gelder eingehen, die unterhalb der Pfändungsfreigrenzen liegen. Dies ist Bei Bezug von Sozialleitungen oder Renten nahezu regelmäßig der Fall.

Nun folgen 2 Entscheidungen, auf die Sie bei Ihren Anträgen auf Aufhebung der Kontenpfändung Bezug nehmen können. Einen solchen Antrag haben wir für Sie vorbereitet und dieser befindet sich : hier http://www.schuldnerberatung-euregio.com/zwangsvollstreckung.htm