Kontopfändung. Der Pfändungsbetrag ist niedriger als mein Guthaben. Was passiert?

3 Antworten

Beim zweiten Lesen habe ich die Frage nun verstanden.

Ich glaube, der beste Weg wäre, dass Du bei der Bank veranlasst, dass der gepfändete Betrag sofort direkt von der Bank überwiesen wird. Denn normalerweise kehrt die Bank die gepfändeten Beträge erst wesentlich später aus aufgrund gesetzlicher Vorschriften.

Dann müsste der Gläubiger der Bank noch mitteilen, dass die Pfändung erledigt ist, und dann ist das Konto wieder frei. Und ein P-Konto ohne Pfändung hat dann keine Verfügungsbeschränkung mehr.

Nebenbei: Bei einem Nettoeinkommen von 2.000,-€ könntest Du Deine Pfändungsfreigrenze auch hochsetzen lassen, in Hinblick auf zukünftige Pfändungen. Siehe Pfändungstabelle.

"Denn normalerweise kehrt die Bank die gepfändeten Beträge erst wesentlich später aus aufgrund gesetzlicher Vorschriften." -

das widerspricht der Praxis total - bei kleinen Pfändungen ist der Betrag nach zwei bis drei Tagen beim Gläubiger.

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Mir geht es darum, ob ich davon ausgehen muss, dass mein Guthaben was die Pfändungsfreigrenze übersteigt komplett erstmal gesperrt wieder oder nur der Betrag der gepfändet werden soll?

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Sprich mit der kontoführenden Stelle und bitte den gepfändeten Betrag sofort weiterzuleiten. Dann kann der Gläubiger die Forderung als erledigt melden und Du müsstest dann auch wieder auf das restliche Guthaben zugreifen können.

Nein, Du hast die Abschrift einer Pfändungsverfügung bekommen.

Wenn die erledigt ist, ist auch das Konto wieder frei.