Kontopfändung, welche Möglichkeiten zu bezahlen?

3 Antworten

Gepfändet hat eine Anwaltskanzlei (Haas und Kollegen).

Ich bin mir auch sicher, dass ich ihm das Geld leihe und zurück bekomme.

Die Sparkasse hatte gesagt, dass sie entweder das Geld selber von seinem Konto überweisen oder ein Fax oder Brief mit der Bestätigung des Gläubigers brauchen, dass die Sache bezahlt wurde. Da die Gläubiger (Haas und Kollegen) aber nur Briefe verschicken und diese wie gesagt bis zu vier Wochen später ankommen laut den Rezensionen im Internet und ich das Geld lieber selber überweisen würde (um sicher zu sein, dass das Geld auch tatsächlich dort ankommt) habe ich mich gefragt ob die Bestätigung meiner Bank (in dem Fall Postbank) auch ausreichen würde? Das haben wir vergessen die Sparkasse zu fragen.

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Eine Anwaltskanzlei kann nicht pfänden - es war wohl der Gerichtsvollzieher.

Mit dem redest Du jetzt.

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@cats123

tut mir leid, aber deine Antworten bzw Kommentare ergeben für mich absolut keinen Sinn. Der Gerichtsvollzieher hat gepfändet, klar, aber im Auftrag dieser Kanzlei und mit dem Gerichtsvollzieher habe ich nichts zu klären, sondern mit dem Gläubiger.

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@mbj1992

Du hast weder mit dem Einen noch mit dem Anderen was zu klären, sondern Dein Freund.

Wenn der sich zuerst an den Gläubiger wendet, dieser sich an die Anwälte und diese wiederum an den Gerichtsvollzieher, dann dauert das Deiner Meinung nach weniger lang als sich direkt mit dem GV in Verbindung zu setzen.

Ok - dann macht mal - aber frag sowas bitte nicht mehr hier.

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@cats123

Ich glaube du hast meine Frage bzw. den Inhalt meines Textes nicht ganz verstanden.

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@mbj1992

Mir jetzt egal - dann fragst Du eben jemanden, der von sowas keine Ahnung hat.

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Ich würde das nicht so machen. Ich glaube nicht, dass so ein Fax der Postbank sich schuldbefreiend auf die Sparkasse auswirkt. Wielange die Postbank für so ein Fax brauchen würde sei mal dahingestellt.

Wenn das Konto gedeckt ist und die ssk vom Freund angewiesen wird, den Pfändungsbetrag sofort zu überweisen (und nicht erst nach 4 Wochen) müsste das Konto sofort danach freigegeben werden.

Bist Du sicher, dass Du ihm das Geld leihen willst und auch zurückbekommen wirst? Er kann ja auch zum P-Konto umwandeln und wird dadurch wieder handlungsfähig.

Warum wurde kein Pfändungsschutzkonto eingerichtet? Dieses kann auf 4 Wochen rückdatiert werden. Damit gibt es im kleineren Rahmen sofort wieder zugriff.

Das mit dem Pfändungsschutzkonto kommt noch und wird morgen eingerichtet. Das ist alles ja auch kein Problem, aber trotzdem muss ja gezahlt werden.

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@mbj1992

Tu das und auch was ich Dir geraten habe - sonst dauert es lange.

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