Bausparvertrag Eheleute , Ehefrau hat nun Pfändung ?
Hallo alle zusammen , habe eine Frage . Bestehender Bausparvertrag seit Jahren , Eheleute stehen gemeinsam drin . Nun kommt ein Gläubiger und möchte Pfänden . ( Grund ist erst mal egal Wird sich seperat drum gekümmert von dem Mädel ) . Bausparkasse teilt dem Gläubiger mit das , dies ein Konto von zweien ist und Ehemann zustimmen müsste . Die Vormerkung der Sperrung machen sie gerne . Und stellen den Vertragsinhabern 30 euro dafür in Rechnung und ziehen vom Vertragsguthaben ab . Nun meine Frage ist dies rechtens ? Muss nicht der jenige wo das einreicht dafür aufkommen bezahlen ? In dem schreiben steht : Da der Auseinandersetzungsanspruch nicht mit gepfändet wurde und die pfändung sich nur auf den anteil des schuldners erstreckt in dem fall ehefrau muss Herr xx ehemann einer kündigung zustimmen ? Ich wäre aber dankbar für Infos um dem Mädel was sagen zu können . Lg Joana
3 Antworten

"Bestehender Bausparvertrag seit Jahren , Eheleute stehen gemeinsam drin"
ist also ein Gemeinsames Konto.
"Nun kommt ein Gläubiger und möchte Pfänden ."
Klar das geht.
"Bausparkasse teilt dem Gläubiger mit das , dies ein Konto von zweien ist und Ehemann zustimmen müsste ." Ja so ist das.
"Die Vormerkung der Sperrung machen sie gerne . Und
stellen den Vertragsinhabern 30 euro dafür in Rechnung und ziehen vom Vertragsguthaben ab ."
sind ja Kosten, die angefallen sind. Umsonst machen die das nicht. Da es ein Gemeinschaftskonto ist wird es beiden abgezogen. Deiner Frau werden die das nicht in Rechnung stellen und den 30€ hinterher laufen.
Man muss auch nicht einer Kündigung zustimmen. Der Ehemann kann das Konto/Vertrag allein weiterführen. Macht auch keinen Sinn, da man ja Abschlussgebühren gezahlt hat.

Also ich habe auch nicht verstanden, was genau los ist und wo die Eheleute gemeinsam drinstehen.
Sofern sie gemeinsam ein Sparguthaben anhäufen, sind sie insoweit eine GbR und die Ausführungen der Bauspaßkasse sind nachvollziehbar.
Der Gläubiger kann gegen den Ehemann eine Drittschuldnerverfügung veranlassen und/oder den Anteil der Ehefrau an der GbR pfänden. Aber nicht in das Guthaben der GbR bei der Bauspaßkasse.

Ziemlich unverständlich.
Welche Rolle spielt, da das Mädel in der Geschichte ?