Darf ich in der Privatinsolvenz die Einmalzahlungen der Deutschen Krebshilfe (Härtefond) behalten ?

1 Antwort

Hallo,

meines Erachtens sind die Einmalzahlungen zwar steuerfrei (§ 3 Nr. 1 EStG), zählen aber zu den bedingt pfändbaren Bezügen i.S.d. § 850b ZPO. D.h. sie sind grundsätzlich nicht pfändbar, sofern die Forderungen aus dem sonstigen beweglichen Vermögen bedient werden können.

Zwar ist in Absatz 1 von laufenden Bezügen die Rede, da aber analog (sinngemäß) die Vorschriften für Arbeitseinkommen gelten, könnten m.E. auch Einmalzahlungen herangezogen werden.

Zu beachten ist ferner das pfändungsfreie Einkommen bzw. die sog. Pfändungsfreigrenze.

MfG
-Valeskix