Wieviel darf bei einer Lohn/Gehaltspfändung gepfändet werden?

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Die gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen bei Lohnpfändungen (§ 850c ZPO) sorgen aber dafür, dass Arbeitnehmern der Lohn nie komplett gepfändet werden kann: Bei nicht unterhaltspflichtigen Schuldnern darf derzeit ein Nettoeinkommen bis zu 985,15 EUR pro Monat nicht gepfändet werden. Bei Unterhaltspflicht (z. B. gegenüber Kindern, Ehe- und Lebenspartnern, Eltern) erhöht

http://arbeits-abc.de/lohnpfaendung-pfaendungsfreigrenzen-und-rechnungsbeispiel/