Wird der Gerichtsvollzieher meinen relativ alten PC pfänden?

2 Antworten

Hallo,

dass der Gerichtsvollzieher davor zurückschreckt, darauf verlass dich besser nicht. Dazu gibt es bereits recht unterschiedliche AZ 

Bist du nicht sicher ob der Gerichtsvollzieher den gepfändeten Gegenstand auch wirklich in Verwahrung nehmen durfte, kannst du aber gegen die Maßnahme mit einer sogenannten 

* Vollstreckungserinnerung * vorgehen. 

Das Amtsgericht ( dort wo die Vollstreckung stattgefunden hat) entscheidet dann letztlich. Du muss dann deine Gründe ( gute Gründe ! ) schriftlich oder in der Geschäftsstelle des Gerichtes mündlich zu Protokoll geben. 

Computer werden nicht gepfändet. Es sei denn, es ist ein neues Macboook etc. Alles andere wird NICHT gepfändet.

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@xmatox

😉 zu spät..... welche Gegenstände gepfändet werden dürfen, hat @cyracus bereits vor 4 Jahren per eingefügten Link ergänzend belegt.🙏

Aber gut aufgepasst ‼️😅

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Ergänzend zur Antwort von Gaenseliesel lies diesen Artikel:

Gerichtsvollzieher - Welche Gegenstände pfändbar sind
http://www.focus.de/finanzen/banken/kredit/tid-7719/gerichtsvollzieher_aid_136313.html

und hier eine Liste:

Pfändungsschutz - Was Gläubiger über § 811 ZPO wissen müssen
http://www.iww.de/ve/archiv/pfaendungsschutz-was-glaeubiger-ueber-811-zpo-wissen-muessen-f42973

Wenn bei Dir zwecks Pfändung nichts zu holen ist, solltest Du Dein Konto schützen und von Deiner Bank Dein Konto zu einem P-Konto umwandeln lassen (= Pfändungsschutzkonto).  - Google dazu mit

p-konto

So bekommst Du sehr gute Infos, zum Beispiel von Verbraucherzentralen. Auch welche Beträge dann geschützt werden, bekommst Du so. Bitte lies die Infos sorgfältig, damit Du Dich weise entscheiden kannst.

Weil der Termin des Gerichtsvollziehers (GV) ja schon ansteht, solltest Du Dich beeilen, um Dein Konto so schützen zu lassen. Denn die Umwandlung dauert ein paar Tage.

Sprich auch mit dem GV, ob er mit Ratenzahlungen einverstanden ist. Wenn das möglich ist, ist das vielleicht die beste Lösung für Dich.