Rückzahlung Auffüllbetrag Debeka?
Guten Tag! Ich bin aktuell noch Bezirksleiter bei der Debeka, werde aber demnächst das Unternehmen verlassen, da ich bereits einen neuen Arbeitgeber gefunden habe.
Ich habe vergangenes Jahr nicht im Auffüller beendet. Bin aber die vergangenen 2 Monate etwas in den Auffüller gerutscht.
Nun zu meiner Frage: Muss dieser Auffüllbetrag zwingend an die Debeka zurückbezahlt werden?
Für hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar!
1 Antwort
Was und wie ist das in dem Arbeitsvertrag und den Provisionsvereinbarungen geregelt?
Das wirst Du wohl nachlesen müssen, im Zweifel vom Anwalt prüfen lassen.
Hier ist keiner Hellseher, keiner kennt Deinen AV!