Bausparvertrag kündigen bevor Gebühr ausgeglichen?

2 Antworten

Rein theoretisch hat die Bausparkasse einen Anspruch auf die volle Abschlussgebühr. Ob sie diese aber versucht einzutreiben, ist die andere Sache. Ich habe es schon öfter erlebt, dass die Bausparkasse auf die Restzahlung verzichtet und den Vertrag aufhebt. Kommt ganz auf die Bausparkasse und die bereits gezahlten Beträge an. Die bekommt man aber nicht zurück und einen Anspruch hat man auf die Aufhebung auch nicht.

Das hab ich befürchtet. Danke für die Antwort.

Dann warte ich mal ab, was für eine Antwort auf die Kündigung kommt.

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Warum solltest Du kündigen? Zahle einfach nichts weiter ein.

Natürlich kannst Du auch noch in den Bedingungen nachsehen (oder posten um welchen Vertrag es bei welcher Gesellschaft es sich handelt).

Aber zum Sparen kann keiner gezwungen werden. Eine Versicherung könnte die Abschlussgebühr nicht verlangen und ich glaube das gleiche gilt für den Bausparvertrag.

Jedenfalls wenn Du nicht kündigst hast Du für die Zukunft alle Optionen offen und vielleicht macht ja die Fortführung irgendwann in Zukunft einen Sinn.