Kündigung wegen schlechter Noten - Beamtenanwärterin Finanzamt?

3 Antworten

Eine Entlassung wegen zu schlechter Noten ist theoretisch möglich, hier ein Auszug aus der bayerischen Regelung:

"Insbesondere bilden auch Leistungsdefizite, bei denen selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass diese Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können, einen sachlichen Entlassungsgrund."

Nach meiner Erfahrung wird dir aber in der Regel die Möglichkeit gegeben dich bis zur Abschlussprüfung zu verbessern. Du müsstest schon wirklich durch quasi alles Prüfungen fallen. Also Kopf hoch und gib dein Bestes.

Die grundsätzliche Frage, die du dir stellen musst, ist die, ob dir die Thematik überhaupt liegt.

Vielleicht solltest du dir überlegen, ob nicht eine andere Laufbahn geeigneter wäre, z.B. bei der Gemeinde, dem Landkreis, oder eine andere Behörde.

Es hat keinen Zweck weiterzumachen, wenn dir die Steuerthematik nicht liegt, das macht dich nicht glücklich im Leben.....

In Bayern geht das bzw. wird das dann nahe gelegt, dass man kündigen soll.