Wie wiederrufe ich einen mündlichen Vertrag einer Betrügerfirma?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Entgegen der anderen hier gegebenen Antworten...

Du wirst keine Widerrufsbelehrung und auch keine sonstige Information über das Abo bekommen, stattdessen:

  1. Wird die Lieferung demnächst beginnen.
  2. Wird das Geld für das erste halbe Jahr eingezogen werden (das solltest Du zurückrufen).
  3. DIe Lieferung wird zunächst fortgesetzt.
  4. Irgendwann bekommst Du ein Schreiben einer Inkassofirma (ob Du darauf reagierst oder nicht ist einigermaßen egal, Hauptsache, Du zahlst nicht).
  5. n-fache Wiederholung von 4. mit stetig steigenden Forderungen.
  6. Du erhältst einen Mahnbescheid (dem musst Du widersprechen)
  7. Wahlweise weiter bei 4. oder Schreiben eines Anwalts
  8. Bleibst Du stur, ist hier in der Regel Schluss, es mag sein, dass vor Ende der Verjährungsfrist nochmal bei 4. eingestiegen wird.

Ich habe das Spielchen bereits mehrfach so erlebt. Solange Du nicht aufgibst hast Du nichts zu befürchten: Abgesehen von der nie mitgeteilten Widerrufsbelehrung und dem vermeintlichen Vertragspartner ist der Vertrag bereits mit dem ersten Anruf bei Dir sittenwidrig gewesen - sog. Kaltakquise per Telefon sind verboten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Spike02 
Fragesteller
 04.04.2022, 07:29

Vielen Dank :)

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Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Erhalt der Post. Entsprechend kann diese nicht zu spät kommen.

Spike02 
Fragesteller
 02.04.2022, 15:53

Wirklich? Ich habe bei anderen, denen es ähnlich ging, gelesen das die mit Absicht die Post sehr spät schicken, so daß man die Frist garnich einhalten kann.

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Spike02 
Fragesteller
 02.04.2022, 19:32

Ok dann hoffe ich mal, dass demnächst was im Briefkasten ist. Danke

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Du wirst den Vertrag nochmals per Post bekommen, und ab da hast du 14 Tage Wiederufsrecht, egal wann der Brief kommt.
Den Wiederspruch mußt du dann an den Verlag schicken von dem du die Zeitschrift Aboniert hast.

Spike02 
Fragesteller
 02.04.2022, 19:31

Ok danke schön

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Die 14 tägige Frist beginnt erst mit Erhalt der Widerrufsbelehrung.

Bekommst Du diese nicht, verlängert sich die Frist auf ein Jahr.

Also E-Mails beachten, auch den Spam Ordner, dann widerrufst Du schriftlich UND nachweisbar, am besten mit einem Einwurfeinschreiben.

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