Würde ich Hartz4 bekommen WENN …?

3 Antworten

Da du schon ausgezogen bist, kann dich das Amt nicht dazu zwingen wieder zurück zu ziehen. Dementsprechend hast du einen Anspruch auf ALG2 und auch auf ALG1.

Voraussetzung für ALG1 ist allerdings, das du wenigstens nen Jahr durchhältst.

im August komme ich ins zweite Lehrjahr. Ich hoffe das ich die Ausbildung durchziehen darf bis zum Schluss. Aber momentan gibt es viele Gespräche in meiner Ausbildung weil ich schon mehr als 2 mal zu spät gekommen bin oder einfach zu viele Fehlzeiten habe. Bin in einer Reha Ausbildung und dazu kommt noch das es ich mich dort nicht so wohl fühle und nur demotiviert werde. Habe gehört man bekommt bei solchen Fällen immer erst ein paar Gespräche und 3 Abmahnungen bevor man gekündigt wird. Ich habe Gott sei Dank noch keine Abmahnung. Wie gesagt ich hoffe nicht das ich auf alg 1 oder 2 zugreifen muss :-)

0

Nachdem Du bereits vor Eintritt Deiner Bedürftigkeit ausgezogen bist / in einer eigenen Wohnung lebst / gelebt hast, hättest Du im Falle X auch Anspruch auf Leistungen nach SGB II.

Kommt drauf an, bei soviel Hintergrundinformation kann man dazu nichts sagen.

Ja das weiß ich nicht worauf es ankommt das wegen frage ich ohne Hintergrundinformation

0
@Lunchen438

Konzentriere Dich auf Deine Ausbildung. Komme pünktlich, und wenn es Probleme gibt, besprich sie und lauf nicht weg wie ein kleines Kind. ALG I bzw. HARTZ IV ist nicht erstrebenswert! Wenn Du bei Hartz IV- Bezug allerdings ständig Rechenschaft über Dein Konto ablegen möchtest oder vorgeschrieben bekommen möchtest, wo Du wohnen darfst oder ob Du umziehen musst, mach das.

1