Notarkosten bei Steuer absetzbar?

1 Antwort

Selbst genutzt oder vermietet?

Wenn selbst genutzt ist alles Privatvergnügen. Die Immobilie taucht in der Einkommensteuererklärung nicht auf.

Wenn vermietet und wenn eine Grundschuld eingetragen wurde, sind die Kosten für die Grundschuld (also nur der Teil) sofort abzugsfähige Werbungskosten.

Wenn du einen Teil beruflich nützt, können die auf den Teil entfallenden Finanzierungskosten (also anteilig auch die Notarkosten für die Grundschuld) als Werbungskosten oder halt zur Einkunftsart passend geltend gemacht werden.

Ergänzung: Wenn bzw. soweit vermietet oder beruflich genutzt sind die Kosten für die Überschreibung, soweit sie auf das Gebäude und nicht auf das Grundstück entfallen, Teil der abschreibbaren Anschaffungskosten.

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