Studienbeitrag als Sonderausgaben absetzen - Wintersemester anteilig?

3 Antworten

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Deine Kosten setzt Du in dem Jahr an, in dem Du sie bezahlt hast.

Die Antwort von Vulkanismus ist Top.

Ich ergänze nur § 11 EStG.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Aber ich bin mir nicht sicher, ob das so anstandslos durchgeht. Man kann die Kosten ja nur im Erststudium absetzen, also nur im Bachelor und nur falls du vorher noch nie was anderes studiert hast. Richtig?

Hab grad beim googlen meinen eigenen Beitrag gefunden, darum jetzt erst die Antwort. Ja ist ein Erststudium, eine Berufsausbildung habe ich nicht, deswegen als Sonderausgaben 

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