Spenden immer zu 100% steuerlich ansetzbar? Ausnahmen?

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Seit 2008 gilt:

Wer spendet, dem greift der Fiskus nun verstärkt unter die Arme. Zum einen unterscheidet der Gesetzgeber nicht mehr zwischen gemeinnützigen und spendenbegünstigten Zwecken.

Pauschal können Sie nun bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags Ihrer Einkünfte steuerlich geltend machen.

„Neu ist ferner, dass Zuwendungen, die den Höchstbetrag übersteigen, in das Folgejahr vorgetragen und dort im Rahmen des Höchstbetrages berücksichtigt werden“, sagt Peter Kauth von Steuerrat24.de. Wer an eine Stiftung spendet, muss nicht mehr unterscheiden, ob es sich um eine bestehende Stiftung oder aber um eine Neugründung handelt. Pauschal können Sie nun Spenden bis zu einer Höhe von einer Mio. Euro an eine Stiftung als Sonderausgaben verrechnen. „Der Höchstbetrag von einer Million Euro kann einmal innerhalb von zehn Jahren in Anspruch genommen, innerhalb des Zeitraums beliebig verteilt werden“, sagt Kauth. Erfreulich ist auch, dass Vater Staat die Bürokratie in Sachen Spenden ein wenig abbaut. Denn der Höchstbetrag für einen vereinfachten Spendennachweis ist von 100 auf 200 Euro angehoben worden.

http://www.welt.de/finanzen/article1609321/Das_neue_Steuerrecht_macht_Spenden_attraktiver.html