Kann ich hohe Anschaffungskosten für Maschinen steuerlich absetzen bei Gründung von einem Nebengewerbe?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Grundsätzlich müssen Sie bei solchen Anschaffungen schauen, ob es sich um ein sofort abschreibbares geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) handelt oder ein Wirtschaftsgut, welches in einen Sammelposten für geringwertige Wirtschaftsgüter gebucht werden kann oder ein aktivierungspflichtiges Wirtschaftsgut.

In Ihrem Fall liegt letzteres vor - Sie müssen die Maschine in Ihr Inventarverzeichnis aufnehmen und abschreiben. Industrie-Nähmaschinen werden auf 5 Jahre abgeschrieben - wegen der heute üblichen Elektronik würde ich diese Abschreibungsdauer auch auf eine Haushalts-Nähmaschine anwenden. Verteilung gleichmäßig, im Jahr der Anschaffung monatsgenau.

Wegen Corona besteht auch die Möglichkeit einer degressiven Abschreibung, die war vorher abgeschafft und wird es zukünftig vermutlich auch wieder sein, wenn Sie sich für diese Möglichkeit entscheiden, können Sie 25 % Abschreibung wählen (im Folgejahr dann vom Restwert, nicht vom Anschaffungswert), auch hier im Anschaffungsjahr monatsgenau.

(zu den Möglichkeiten bei GWG lesen Sie bitte hier:)

https://www.betriebsausgabe.de/wiki/gwg/#moeglichkeit-2-zwischen-250-e-und-800-e-(vor-2018-galt-eine-grenze-bis-410-e)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung

Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Ich hatte mich halt gefragt, ob das gleichermaßen für eine Nebengewerbe gilt.

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@Gutelaunefloh

Ja, warum denn nicht?? Dem Steuerrecht ist es egal, ob Haupt-/Neben-/Kleinst- oder Sonstwas-Gewerbe. Hauptsache: Gewerbebetrieb.

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@Wassonst

Vielen Dank, meine Befürchtung wäre einfach, dass es evtl in keiner Relation zum Umsatz stehen würde. Zumindest in der Anfangszeit. Es ist ja nicht damit zu rechnen dass ich nen mega Umsatz erreiche.

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