Software als nebenberuflicher Kleinunternehmer von der Steuer absetzen?

2 Antworten

Ja, die sind Betriebsausgaben in Deiner freiberuflichen Tätigkeit.

Aber warum verschenkst Du Bargeld als Kleinunternehmer. Die Visialisierungen werden doch bestimmt nur von Architekten und anderen Unternehmern beauftragt. Da ist es doch besser mit Umsatzsteuer abzurechnen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Vieln Dank für Ihre Antwort!

Da ich die Tätigkeit nur Nebenberuflich mache und nicht viel Umsatz damit generiere, erschien mir die Kleinunternehmerregelung praktikabler. Ich mache die Steuererklärung selbst und die Einnahmeüberschussrechnung ist für mich deutlich einfacher als eine richtige Buchführung.

Was würden Sie mir empfehlen?

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@Edard

Ich zitiere mal eine lange vergessene Werbung :-):

Wir wissen nicht, was der freundliche Herr Binder empfiehlt, aber wir empfehlen die Regelbesteuerung, um z.B. aus den Kosten für die genannte Software die Vorsteuer beanspruchen zu können (in den 700 € stecken ja bei 19 % schon knapp 112 € drin)

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@Edard

Ob ich eine Excel Tabelle mit 2, oder 4 Spalten habe und bei den Einnahmen statt 500,- in eine Spalte 500,- in eine und 80,- in eine andere schreibe, wäre mir ziemlich egal, wenn ich allein aus dem Kauf der Software 100,- Euro Cash mache.

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@wfwbinder

Ich denke ich werde mich mit den Infos wohl doch mal an einen Steuerberater wenden ;)

Vielen Dank für die Antworten

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Als Kleinunternehmer kann man gar keine Vorsteuer abziehen. Auch nicht die über 100 Euro aus der Software, die sind verschenkt.