Software als nebenberuflicher Kleinunternehmer von der Steuer absetzen?
Hallo,
ich bin hauptberuflich angestellter Architekt und mache nebenberuflich als Kleinunternehmer Architekturvisualisierungen. Für die Computerprogramme, die ich dazu nutze, muss ich entweder jährlich oder monatlich eine Lizenz kaufen (beispielsweise 700€ pro Jahr für ein Programm). Kann ich diese Summen in der Steuererklärung als IT Kosten angeben?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
2 Antworten
Ja, die sind Betriebsausgaben in Deiner freiberuflichen Tätigkeit.
Aber warum verschenkst Du Bargeld als Kleinunternehmer. Die Visialisierungen werden doch bestimmt nur von Architekten und anderen Unternehmern beauftragt. Da ist es doch besser mit Umsatzsteuer abzurechnen.
Als Kleinunternehmer kann man gar keine Vorsteuer abziehen. Auch nicht die über 100 Euro aus der Software, die sind verschenkt.