Software als nebenberuflicher Kleinunternehmer von der Steuer absetzen?

2 Antworten

Ja, die sind Betriebsausgaben in Deiner freiberuflichen Tätigkeit.

Aber warum verschenkst Du Bargeld als Kleinunternehmer. Die Visialisierungen werden doch bestimmt nur von Architekten und anderen Unternehmern beauftragt. Da ist es doch besser mit Umsatzsteuer abzurechnen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Als Kleinunternehmer kann man gar keine Vorsteuer abziehen. Auch nicht die über 100 Euro aus der Software, die sind verschenkt.