Honorar in Sachleistung vereinbaren?

1 Antwort

Die Konstruktion ist so, oder so widersinnig.

Ob man Dir nun 500,- Euro + 95,- Euro Umsatzsteuer zahlt, oder Dir einen Laptop gibt, den man vorher für 595,- Euro inkl. Umsatzsteuer gekauft hat, ist steuerlich völlig gleichgültig.

Diese Notebookgeschichte verkompliziert nur. Es wäre für Dich höchstens dann sinnvoll, wenn Dein Honorar 500,- Euro netto wäre, aber das Notebook eines was neu 1.000,- kostet, aber 3 Monate alt ist (nur mal als Beispiel). Ausserdem kannst Du Dir ja die Originalrechnung geben lassen.

Aber ich würde das nicht machen.

Hm, ja - so habe ich mir das auch fast gedacht. Wegen der Rechnung: Braucht die die Firma nicht selber für die Steuer?

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@JOberst

Na ja, klar, weil die das ja selbst buchen, aber da genügt dann ggf. die Kopie, mit dem Vermerkt "Geräte mit Originalrechnung dem ...... übergeben zur Begleichung Rechnung Nr. ....."

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@JOberst

Braucht die die Firma nicht selber für die Steuer?

Hat sie doch. Der Einkauf des Gerätes ist doch ein völlig anderer Sachverhalt als die Hingabe an Geldes statt. Genau genommen müsste die Firma dir eine Rechnung über das Gerät schreiben und den Rechnungsbetrag mit deiner Honorarforderung verrechnen.

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