Fahrtkosten zum Arbeitsamt wegen der Besprechung der Berufssituation in Einkommenssteuer

2 Antworten

Natürlich kann Du die Fahrtkosten als Werbungskosten abziehen.

Der Termin ist beruflich veranlasst.

Die Kosten dieser Fahrten sind Werbungskosten. Aber sie wirken sich in D erst aus, wenn Deine Werbungskosten des Jahres 2014 insbesamt € 1.000 übersteigen und Du überhaupt zu versteuerndes Einkommen hast.