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Postbank Konto aufgelöst ohne Grund komme ich an das Kindergeld meines Kindes und an mein eigenes Kindergeld?

Hallo,

undzwar wurde ohne Grund am 9.01.2020

mein Konto bei der Postbank einfach grundlos aufgelöst!“ 2 1/2 Monate habe ich dieses Konto“
Meine Mutter hat mein Kindergeld (Ich 22 Jahre alt) am 9.01. überwiesen per direkt Überweisung!

am 10.01. war ich nachmittags bei der Postbank und wollte einfach erst mal meinen Kontostand einsehen, direkt wurde angezeigt,

( Karte wurde eingezogen , Karte ist ungültig)

ich ganz erstaunt und in den Wissen ich müsste am 10.01. definitiv 174€ (204€ abzüglich 30€) drauf haben gehe zum Berater aber keiner war anwesend !

als ich zu Hause war habe ich zwei mal bei der Hotline angerufen wo man bis zu 40 Minuten in der Schleife hängt und die Mitarbeiter keinerlei Auskünfte geben können wieso!

es kam nur, wir haben ihnen „heute“ einen Brief raus gesendet, sie müssen den Brief abwarten.

im Brief steht nur ihr Konto wurde aufgelöst und ich hätte angeblich auch in minus von 6,15€ obwohl ich keine dispo habe und nicht ins Minus kommen kann und eigentlich Geld auf dem Konto hatte !

auf mein Konto konnten sie aber drauf schauen!

nun kommt morgen am 13.01. das Kindergeld meines Sohnes auf mein Konto und ich weiß nicht wie ich an mein Geld kommen kann!

kann ich zu einen der Mitarbeiter gehen die mir mein Geld aushändigen ?

es sind immerhin 2x 204€ Kindergeld

Und ich habe einen nicht mal drei jährigen Sohn !

kann mir jemand sagen wie ich an mein Geld komme ?

das kann ja nicht einfach weg sein und meine Mama hat das Geld auch nicht zurück auf ihr Konto bekommen !

Kindergeld

Untermietvertrag: Schönheitsreparaturen/Pflichten beim Auszug?

Ich bin seit 1,5 Jahren untermieterin bei meiner Mitbewohnerin. Sie ist Hauptmieterin und ich habe damals einen Untermietvetrag mit ihr abgeschlossen. Hier ein paar Auszüge:

[...]

Die Anzahl der untervermieteten Räume: 1

[...]

Es wird die Mitbenutzung der folgenden Räume vereinbart : Küche, Bad, WC, Keller

[...]

Nach Beendigung des Mietverhältnisses muss der Hauptmieter die Mietkaution, sofern keine Schäden oder ähnliches entstanden sind, schnellstmöglich zurückzahlen, spätestens nach 3 Monaten.

[...]

§ 8 Rückgabe der Mietsache

Bei Ende des Untermietvetrags hat der Untermieter die Mietsache vollständig geräumt und sauber zurückzugeben. Alle Schlüssel sind dem Hauptmieter zu übergeben.

Der Untermieter haftet für Schäden, die dem Hauptmieter oder einem Mietnachfolger aus der Nichtbefolgung dieser Pflicht entstehen.

Der Untermieter hat die notwendigen Schönheitsreparaturen (Wand- und Deckenfarbe in weiß oder dezenren Farbtönen) ordnungsgemäß zu erledigen.

[...]

§10 Schlussbestimmungen

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen der Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abweichen vom Schriftformerfordernis.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt.

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Das waren Auszüge aus dem untermietvertrag. Als ich eingezogen bin habe ich das Zimmer von einer Vormieter übernommen. Es gab KEIN Übergabeprotokoll oder ähnliches. Die Vormieterin hat das Zimmer sauber hinterlassen. Sie hatte die gebohrten Löcher zugemacht und mit weißer Farbe überstrichen (der Unterschied zur Wandfarbe ist zu sehen). Die Lage ist momentan so. Meine Mitbewohnerin hat mir mündlich vor 6 Monaten gekündigt. Ich ziehe als fristgerecht aus. Meine Frage wäre, was kann sie wirklich von mir beim Auszug verlangen bzgl. Schönheitsreparaturen und die Hinterlassung der Gemeinschaftsräume. Ich werde alles in einen ordentlichen und sauberen Zustand hinterlassen, keine Frage, nur:

  1. Wann muss mir meine Mitbewohnerin mitteilen was ich genau zu machen habe (Decke/Wand streichen)?
  2. Kann sie von mir verlangen an den gemeinschaftsräumen irgendwas zu machen bzgl. Schönheitsreparaturen (ist im Vertrag ja nicht erwähnt)?
  3. Wenn sie von mir verlangt das ganze Zimmer zu streichen, darf sie das überhaupt wenn der Vormieter auch nur die Löcher zu gemacht hat und mit weiß die stellen abgedeckt hat?
  4. Wenn ich die Löcher in weiß überstreiche (und ich es eigentlich nicht machen muss), kann sie mir das dann als "nicht ordnungsgemäße Schönheitsreparaturen" beanstanden?
  5. Kann ich ein Abnahmeprotokoll erstellen das sie unterschreibt, bzw. Was mache ich wenn sie sich weigert es zu unterschreiben? Was ist wenn sie ein Protokoll aufsetzt das nicht gültig ist?

Danke!

Mietrecht, Auszug