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Teilkaskoversicherung: Darf ich bei einem wirtschaftlichen Totalschaden den Wagen weiter fahren?

Hallo mal wieder.

Erstmal die Situation. Mein Zweitwagen (fährt meine Freundin, Teilkasko versichert) ist bei einem Unwetter beschädigt worden. Ein Baum ist auf den Wagen gekippt.

Lt. Gutachter vermutlich ein wirtschaftlicher Totalschaden da das Dach stark beschädigt ist und mehrere Beulen in der Seite des Wagens.

Auf die Frage, ob der Wagen den Sicherheitsmängel durch den Schaden hätte, also nicht mehr Verkehrssicher sei, sagte uns der Gutachter, das der Wagen in Verkehrssicherheit keineswegs eingeschränkt sei, der Wagen könnte ohne Bedenken weiter gefahren werden.

Da wir vermutlich nicht mehr so viel für den Wagen bekommen, würden wir gerne das Geld der Teilkaskoversicherung, die hier einspringt, beiseite legen, noch was sparen bis wir ein bischen mehr Geld zusammen haben und ein vernünfitiges Fahrzeug wieder kaufen, wenn genug gespart ist.

Bis dahin wollten wir den beschädigten Zweitwagen weiter fahren und ganz normal angemeldet lassen bei unserer bisherigen Versicherung.

Da ich diesen Fall aber so noch nicht hatte, ist meine Frage... ist das in Ordnung wenn die Versicherung uns den Wiederbeschaffungswert auszahlt und wir den Wagen trotzdem weiter fahren ohne die Schäden reparieren zu lassen? Oder gibt das Ärger, daß die Versicherung sagt... Geld wurde nicht für Reparatur eingesetzt oder ähnliches.... und Wagen wird weiter gefahren?

Vielen Dank schonmal für euere Hilfe :)

Gruß Micha

Auto, Kfz-Versicherung, Versicherung, Teilkasko

Sondertilgung eines Kredits bei Creditplus Bank

Hallo,

wie ist folgende Klausel zu verstehen?

Recht zur vorzeitigen Rückzahlung: Sie haben das Recht, den Kredit jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzuzahlen. Im Falle einer vorzeitigen Rückzahlung kann die Bank gemäß § 502 BGB eine angemessene Vorfälligkeitsentschädigung für den unmittelbar mit der vorzeitigen Rückzahlung zusammenhängenden Schaden verlangen. In diesem Fall wird sie diesen Schaden nach den vom Bundesgerichtshof für die Berechnung vorgeschriebenen finanzmathematischen Rahmenbedingungen berechnen, die insbesondere − ein zwischenzeitlich verändertes Zinsniveau, − die für das Darlehen ursprünglich vereinbarten Zahlungsströme, − den der Bank entgangenen Gewinn, − den mit der vorzeitigen Rückzahlung verbundenen Verwaltungsaufwand (Bearbeitungsentgelt) sowie − die infolge der vorzeitigen Rückzahlung ersparten Risiko- und Verwaltungskosten berücksichtigen. Die so errechnete Vorfälligkeitsentschädigung wird, wenn sie höher ist, auf den niedrigeren der beiden folgenden Beträge reduziert: − 1 Prozent beziehungsweise, wenn der Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung weniger als 1 Jahr beträgt, 0,5 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags, − den Betrag der Sollzinsen, den der Darlehensnehmer in dem Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung entrichtet hätte.>

Wenn ich am 1. Juli einen Kredit in Höhe von 5000 euro von der Creditplusbank bekommen würde, und ihn am 1.September zu 100% zurückzahlen möchte. Wieviel müsste ich dann an Zinsen und Gebühr zahlen?

eff. Jahreszins: 3,49% gebundener Sollzinssatz, 3,44%

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